BGH Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) begünstigt Lebensversicherungskunden im Falle einer vorzeitigen Vertragskündigung.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen gestärkt.
Mit seinem aktuellen Urteil erklärt der Bundesgerichtshof einige gebräuchliche Vertragsklauseln für unwirksam. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit oftmals zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen, sodass der Versicherte nur noch einen kleinen Betrag zurück erhielt.
Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass die Versicherungskunden hohe finanzielle Einbußen trafen, wenn sie ihre Verträge nicht erfüllten. Darin erblickte der Versicherungssenat des Bundesgerichtshofs jetzt eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers. Die diese Benachteiligung verursachenden vertraglichen Klauseln zu den Rückkaufswerten, dem Stornoabzug sowie der Verrechnung von Abschlusskosten seien dementsprechend unwirksam. Die Klauseln sind nach der Auffassung des Gerichts bei bestehenden und neuen Verträgen unwirksam.
Durch das Urteil der Karlsruher Richter dürfen die Versicherer ihre Kunden im Falle einer frühzeitigen Kündigung der entsprechenden Versicherungsverträge nun nicht mehr länger mit geringen Beträgen abspeisen. Die verbraucherfeindlichen Versicherungsklauseln seien ab sofort unwirksam.
Lebensversicherungsverträge sind weit verbreitet. Da nur einige wenige Kunden den Vertrag über eine Lebensversicherung tatsächlich bis zum Ende aufrecht erhalten, hat das Urteil des Bundesgerichtshofs enorme Bedeutung.
Wir überprüfen für Sie, ob auch Ihr Vertrag von diesem neuerlichen die Versicherungsnehmer begünstigenden Urteil betroffen ist und ob Sie davon profitieren können. Bei dem Abschluss, der Kündigung oder Änderung eines Lebensversicherungsvertrages kann es zu vielfältigen rechtlichen Fragestellungen und Problemen kommen. Es empfiehlt sich daher einen im Versicherungsrecht tätigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Wir stehen Ihnen beratend bei Anbahnung, Abschluss, Durchführung, Beendigung und Abwicklung von Versicherungsverträgen zur Seite. Wir beraten Sie in sämtlichen Fragen des Versicherungsrechts und vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht.
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