Handlungsmöglichkeiten für Anleger der OwnerShip Schiffsfonds angesichts drohender Verjährung von Schadenersatzansprüchen
(firmenpresse) - Die Krise auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten reißt derzeit einen Schiffsfonds nach dem anderen in die Insolvenz. Der seit Herbst 2008 anhaltende Einbruch der Charterraten und Poolausschüttungen hat den meisten Fonds die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Nachschüsse der Anleger im Rahmen von Sanierungs- oder Restrukturierungskonzepten haben sich vielfach als bloße Sterbeverlängerung erwiesen und den Emissionshäusern die Treuhandvergütungen als lukrative Einnahmequelle gesichert. Auch fast 4 Jahre nach dem Beginn der Krise ist eine nachhaltige Erholung nicht in Sicht. Die derzeit (Juli 2012) veröffentlichten Prognosen lassen auf absehbare Zeit keinen Anstieg der Charterraten erwarten. Für die Schiffsfonds fehlt jede Perspektive für eine Erholung; das Sterben der Schiffsfonds wird weitergehen.
Auch Schiffsfonds der OwnerShip Emissionshaus GmbH sind von der Krise betroffen:
· Ownership Tonnage III: Die 2009 erfolgten Sanierungsbemühungen waren nicht nachhaltig. Anfang 2012 wurde weiterer Kapitalbedarf bekannt. Wie lange der Fonds noch durchhält, ist ungewiss.
· OwnerShip MS "Pride of Madrid": Schiff versteigert, Totalverlust für die Anleger
· OwnerShip Schiffsfonds IV: Schiff MS "Hohesand" meldet Insolvenz an
· OwnerShip Feeder Duo: Banken fordern Verkauf der Schiffe
Weitere von der OwnerShip Emissionshaus GmbH emittierte Schiffsfonds: OwnerShip Graig I, OwnerShip Graig II, OwnerShip Schiffsfonds I, OwnerShip Schiffsfonds II, OwnerShip Schiffsfonds III, OwnerShip Schiffsfonds V, OwnerShip Tonnage I, OwnerShip Tonnage II, OwnerShip Tonnage IV, OwnerShip Tonnage V, OwnerShip Tonnage VI, OwnerShip MS Ile de Ischia, OwnerShip MS MarCliff, OwnerShip MS Pioneer Bay, OwnerShip MS lle de Capri, OwnerShip Feeder Quintett, OwnerShip MS K-Wave, OwnerShip MS K-Breeze
Handlungsmöglichkeiten für Anleger der OwnerShip Schiffsfonds angesichts drohender Verjährung von Schadenersatzansprüchen?
Für Schiffsfondsanleger stellt sich die Frage, ob sie die weitere Entwicklung abwarten, oder handeln und Schadenersatzansprüche von fachlich versierten Anwälten prüfen und gegebenenfalls durchsetzen lassen sollen. Vielleicht geht es ja, wie die Emissionshäuser, Treuhänder und Reedereien Glauben machen wollen, ja doch wieder aufwärts. Dabei sollte die Verjährung von Schadenersatzansprüchen nicht unberücksichtigt bleiben. Denn manche Bemühungen legen den Verdacht nahe, dass Anleger bewusst in die Verjährungsfalle gelockt werden sollen um bestehende Schadenersatzansprüche abzuwehren.
Mehr zur Verjährung von Ansprüchen von Fondsanlegern finden Sie auf unserer Spezialseite: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben regelmäßig über die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung nicht informiert. Wir haben insbesondere folgende Mängel festgestellt:
- Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
- Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert - verschwiegen
- Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
- Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
- Überkapazitäten bei Containerschiffen - verschwiegen
- Starke Schwankungen der Charterraten - verschwiegen
- Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
- Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet
- Kein Hinweis auf Provisionsinteresse der beratenden Bank oder Sparkasse (kickbacks)
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Möchten Sie wissen, ob auch Sie als Anleger eines Ownership Schiffsfonds Schadenersatzansprüche durchsetzen können?
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.