Dubiose GeschÀftsleute suchen derzeit offenbar wieder neue Wege, um an das Geld von SelbstÀndigen zu kommen: Selbsternannte Journalisten versprechen Firmen kostenlose PR-Artikel in einem Wirtschaftsmagazin, die dazugehörigen Bilder kosten aber mehrere tausend Euro.
(firmenpresse) - Im Internet hĂ€ufen sich Meldungen von Unternehmen, von denen ein IWN Verlag aus MĂŒlheim an der Ruhr horrende BetrĂ€ge fĂŒr PR-Anzeigen fordert. Jetzt sollen offenbar Bayern und Ăsterreich âerobertâ werden. Der Trick: Die Internationale Wirtschaftsnachrichten Verlagsgesellschaft (kurz: IWN-Verlag) verspricht Unternehmen einen kostenlosen Artikel von âJournalistenâ im Magazin WIRTSCHAFT HEUTE. Im FlieĂtext des Angebotsschreibens - sehr klug versteckt - befindet sich ein Hinweis, dass allerdings in den Artikel eingefĂŒgte Bilder nach GröĂe zu bezahlen sind, in der Regel 9,95 Euro pro Millimeter und Spalte.
Wer den Taschenrechner in die Hand nimmt, erkennt schnell die horrenden Kosten. Ein postkarten-groĂes zweispaltiges Foto beispielsweise wĂŒrde bei diesem Millimeterpreis mit rund 3.000 Euro zu Buche schlagen. BDS-Jurist und Rechtsanwalt Rainer Colberg prĂŒft derzeit, ob Unternehmer und SelbstĂ€ndige solche BetrĂ€ge, auch nach der Unterschrift unter den Vertrag, ĂŒberhaupt zahlen mĂŒssen: âDas Landgericht MĂŒnchen hat bereits 2010 in einem Urteil (Az. 14 HK O 24215/10) ganz klar festgelegt, dass es nicht den Gepflogenheiten des seriösen kaufmĂ€nnischen Rechtsverkehrs ent-spricht, wenn die Kostenpflicht fĂŒr Abdruck von Fotos lediglich im FlieĂtext des Informationsschreibens erscheint.â
Der BDS appelliert daher an Unternehmer, bei redaktionellen BeitrĂ€gen oder Anzeigen bestimmte Regeln zu beachten. âWenn eine Zeitung ĂŒber mein Unternehmen berichten möchte, weil ich beispielsweise ein interessantes Produkt herausgebracht habe oder mich an einer besonderen Initiative beteilige, also ein allgemeines journalistisches Interesse besteht, dann ist es absolut unĂŒblich, dass man dafĂŒr an die Zeitung etwas zahlen muss - weder fĂŒr Bilder noch fĂŒr Texteâ, sagt BDS PrĂ€sident Ingolf F. Brauner, der regelmĂ€Ăig Interviews fĂŒr Presse und Rundfunk gibt.
Bei Anzeigen rĂ€t BDS-Jurist Rainer Colberg, der auch geschĂ€ftsfĂŒhrendes Vorstandsmitglied des Schutzverbandes gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. in MĂŒnchen ist, das Kleingedruckte zu lesen: âSeriöse Angebote fĂŒr Anzeigen enthalten immer den Millimeterpreis der gesamten Anzeige pro Spalte und den Gesamtpreis des Inserates. Fotos und Texte sollten immer in diesem Gesamtpreis enthalten sein. Wenn dies nicht klipp und klar festgeschrieben steht, sollte man sich die Unterschrift genau ĂŒberlegen.â Bei Bannerwerbung im Internet rĂ€t der BDS vor allem auf die Laufzeit der VertrĂ€ge zu achten.
Dem BDS Bayern gehören 20.000 Unternehmen und SelbstĂ€ndige mit rund 350.000 Mitarbeitern an. Ăber 90 Prozent der Mitgliedsunternehmen aus allen Branchen des bayerischen Mittelstands sind in Familienbesitz.