(ots) - Landesregierung und heimische Wirtschaft erwarten
keine nennenswerten Effekte durch die ab heute geltende erleichterte
Arbeitserlaubnis für Ausländer, die sogenannte "Blue Card".
"Sachsen-Anhalt wie die neuen Länder generell sind da nicht das
Ziel-Eins-Gebiet", sagte Landes-Arbeitsminister Norbert Bischoff
(SPD) der Mitteldeutschen Zeitung (Mittwochausgabe). "Das Lohnniveau
spricht eine deutliche Sprache, Spitzengehälter werden auch gut 20
Jahre nach der Einheit nun einmal eher in Bayern oder
Baden-Württemberg gezahlt", sagte Bischoff weiter. Die Wirtschaft
begrüßt die "Blue Card" zwar grundsätzlich. Einen "massiven Zugewinn
an Fachkräften" hält Birgit Stodtko, Geschäftsführerin der Industrie-
und Handelskammer (IHK) Halle-Dessau, aber für unwahrscheinlich.
Bisher hätten sich auch kaum Fachkräfte aus den Krisenländern Spanien
und Griechenland hier um Jobs bemüht - obwohl sie als EU-Ausländer
keinen Beschränkungen unterliegen. Auch die IHK argumentiert mit dem
niedrigen Brutto-Durchschnittslohn von 23 340 Euro in Sachsen-Anhalt
als Problem, aber in einem anderen Sinn: Die Einkommenshürden seien
mit gut 45 000 und 35 000 Euro immer noch zu hoch für hiesige
Verhältnisse und benachteiligten deshalb die heimische Wirtschaft.
Derzeit sind laut Arbeitsministerium knapp 10 000 Ausländer in
Sachsen-Anhalt beschäftigt, das sind nur 1,3 Prozent aller
Beschäftigten. Der westdeutsche Durchschnitt liegt bei 8,3 Prozent.
60 Prozent der ausländischen Arbeiter kommt aus Nicht-EU-Staaten,
etwa 5 900. Allerdings studieren auch 5 200 Ausländer an den
Hochschulen des Landes, 80 Prozent kommen aus Nicht-EU-Staaten. Die
will Bischoff an das Land binden. "Das ist ein gewaltiges Potenzial.
Die Studierenden kennen das Land und wissen neben dem Gehaltsniveau
auch andere Faktoren wie nicht zuletzt eine gute Kinderbetreuung
einzuschätzen", sagte Bischoff dem Blatt. Deshalb fördere das Land
bereits mit "Transfer- und Career-Centern" die Vermittlung
ausländischer Absolventen an regionale Firmen.
Kern der neuen Regelung zur "Blue Card": Bisher musste Ausländer
für eine Arbeitserlaubnis die Zusage für einen Job mit einem
Jahresverdienst von mindestens 66 000 Euro brutto vorweisen. Künftig
liegt die Hürde bei 44 800 Euro - in Mangelberufen wie Ingenieuren
oder Ärzten bei 35 000 Euro.
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