Schenkungen und Erbschaften unterliegen in Deutschland beide dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Für Schenkungen und Erbschaften ist beim Finanzamt die Erbschaftsteuererklärung oder eine Schenkungsteuererklärung einzureichen. Wenn es also um die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten oder aufgrund von Erbschaft geht, wirken diese sich steuerlich aus. Aus diesem Grund ist es ratsam, Vermögensübertragungen im Vorfeld steueroptimal abzustimmen und zu gestalten. Nur so lassen sich unnötige steuerliche Belastungen verhindern. Diese Aufgaben übernimmt ein professioneller Steuerberater. Über seine Leistungen in Steuerangelegenheiten bei Erbschaften und Schenkungen informiert der Steuerberater Körnig aus Mannheim.
(firmenpresse) - Erbschaft und Schenkung gut durchdacht
Eine gut durchdachte Regelung von Erbangelegenheiten hilft, die Steuerlast zu minimieren und Werte sowie Vermögen ohne Verlust an die nächsten zu übertragen. Ein Steuerberater kann zuverlässig in allen Erb- und Schenkungsbelangen tätig werden, um seine ganz persönlichen Wünsche, wie die konkrete Aufteilung des Vermögens und die Absicherung der Hinterbliebenen zu reduzieren. Zu den expliziten Tätigkeiten eines Steuerberaters in diesem Zusammenhang gehört die Gestaltungsberatung für steuerschonende Erbverträge und Testamente, gegebenenfalls in Verbindung mit Notaren und Rechtsanwälten, die Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen einschließlich der steuerlichen Bewertung von Immobilien sowie die Gestaltungsberatung für steueroptimale Schenkungen.
Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.
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Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
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68161 Mannheim
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