PresseKat - Berufsunfähigkeitsversicherung bei Schmerzstörungen

Berufsunfähigkeitsversicherung bei Schmerzstörungen

ID: 693110

Keine Verweisung eines Programmierers auf die Einstellung einer Ersatzkraft im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Hintergrund des vom Oberlandesgericht Koblenz zu entscheidenden Falles (Urt. v. 27.03.2009, Az. 10 U 1367/07) war, dass der Kläger als Anwendersoftwareprogrammierer im Betrieb seiner Ehefrau angestellt gewesen sei und arbeitslos geworden sei. Bei dem Kläger sei seitens des Versorgungsamtes eine 50%-ige Schwerbehinderung wegen Depression, chronischen Schmerzsyndroms, psychovegetativer Störungen sowie funktioneller Organbeschwerden anerkannt worden. In dem Rechtsstreit ging es dann um die Frage, ob ein Programmierer mit einer somatoformen Schmerzstörung auf die Umorganisation des Betriebes der Ehefrau in Form der Anstellung einer Ersatzkraft verwiesen werden könne.
Das Oberlandesgericht Koblenz verneinte diese Frage. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass es zur Feststellung des Berufsunfähigkeitsgrades einer wertenden Betrachtung der mit der Berufsausübung verbundenen Tätigkeiten bedürfe. Maßgeblich sei, ob die restlichen noch vom Versicherungsnehmer auszuübenden Tätigkeiten, seinem ?Beruf? gleichzusetzen seien oder ob der Versicherungsnehmer den Kernbereich seiner Tätigkeit mit einem Ausmaß von mehr als 50% wahrnehmen könne. Weiter sei zu berücksichtigen, ob vor dem Hintergrund der gesundheitsbedingten Erschwernis ein sinnvolles Arbeitsergebnis erzielt werden könne.
Bei dem Kläger sei eine Berufsunfähigkeit von 75% festgestellt worden, die hauptsächlich aufgrund einer unerklärlichen Schmerzsymptomatik sowie der depressiven Störung bestünde. Insbesondere die Schmerzsymptomatik führe zu einer Einschränkung der Konzentrationsfähigkeit, die nicht unerheblich sei. Für die Tätigkeiten als Softwareprogrammierer bedürfe es indes einer sehr hohen Konzentrationsfähigkeit.
Weiter lehnte das Oberlandesgericht eine Verweisung dahingehend ab, dass der Betrieb der Ehefrau des Klägers in der Weise umzustellen sei, dass eine Ersatzkraft angestellt werden müsse. Der Kläger sowie seine Ehefrau stünden einer erheblichen Verminderung der Einkünfte gegenüber. Die Ansicht der Versicherung dahingehend, dass eine Ersatzkraft ohne nennenswerte wirtschaftliche Einbußen angestellt werden könne, ginge nach Ansicht des Oberlandesgerichts völlig an der Wirklichkeit und Realität des Wirtschaftslebens vorbei. Eine Umorganisation sei für den Kläger nicht zumutbar.




Lassen Sie sich in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten von einem Anwalt beraten. In versicherungsrechtlichen Angelegenheiten benötigt der Versicherungsnehmer frühzeitig fachkundige anwaltliche Unterstützung.

http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Lloyd Fonds AG will Schiffsfonds mit ?Ocean 16? retten Abwerben von Mitarbeitern: wann ist dies online zulässig?
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 02.08.2012 - 19:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 693110
Anzahl Zeichen: 2862

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Berufsunfähigkeitsversicherung bei Schmerzstörungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP