Mit aktuellen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof nahezu alle in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der Clerical Medical Kunden bestätigt.
(firmenpresse) - Die Karlsruher Richter erkannten in den zur Entscheidung stehenden Fällen (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) die Schadensersatzansprüche gegen den beklagten englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) an. Gleiches soll, nach den vorliegenden Entscheidungen des BGH auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die ersten Urteile des höchsten deutschen Gerichts in Sachen Clerical Medical kommen betroffenen Anlegern zugute.
Das Gericht verwies die zu überprüfenden Urteile an die Oberlandesgerichte zurück, um die Sachverhalte aufzuklären. Allerdings soll der BGH die Haftung der CMI dabei deutlich dargestellt haben. An diese Ausführungen werden sich die Gerichte der unteren Instanzen wohl halten müssen.
Das Karlsruher Gericht kam in den entscheidenden Fällen zu dem Schluss, dass CMI ihren Kunden im Regelfall die ursprünglich zugesicherten Ausschüttungen aus ihren Versicherungen zahlen müsse. Dies soll losgelöst von dem jeweils ermittelten Wert der Versicherung gelten.
Darüber hinaus waren auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht worden. Diese dürften nicht allein aufgrund des Vorliegens der Auszahlungsansprüche zurückgewiesen werden, so der BGH. Für das Bestehen eines Schadens genüge schon, dass der von den Klägern abgeschlossene Vertrag wirtschaftliche Nachteile berge.
Ferner bestätigte der Bundesgerichtshof auch die Verletzung von Aufklärungspflichten durch CMI, welche in den vergangenen Monaten bereits von mehreren Oberlandesgerichten festgestellt worden seien. Den bestehenden Aufklärungspflichten sei der englische Lebensversicherer insbesondere dadurch nicht nachgekommen, dass er den Kunden ein unrichtiges Bild von den zu erwartenden Renditen vermittelt habe. Außerdem seien die Kunden vorliegend nach der Auffassung des Gerichts auch hinsichtlich der Funktionsweise der Versicherungen nur unzureichend unterrichtet worden.
Die Karlsruher Richter unterschieden im Rahmen ihrer Ausführungen nicht zwischen den verschiedenen Modellen von CMI. Die Entscheidungen dürften daher über die sogenannten Hebelmodelle - wie zum Beispiel EuroPlan und Profit Plan Noble - hinaus auf jeden bei CMI geschlossenen ?Wealthmaster-Noble-Vertrag? angewendet werden können.
Betroffenen Anlegern ist es gerade nach diesen kürzlich ergangenen Urteilen zu empfehlen, ihre rechtlichen Möglichkeiten zeitnah von einem versierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Bei dem Vertrieb von Produkten der britischen Versicherung Clerical Medical Investment Group Ltd. sollen die Versicherungsnehmer wiederholt durch irreführende Angaben über die vermeintlich hohen Vergangenheitsrenditen aus den Policen fehlinformiert worden sein. Zahlreiche Kunden sollen auf Grund der versprochenen, hohen Renditen für die Einzahlungen in die Versicherungsverträge Darlehen aufgenommen haben.
Bereits in der Vergangenheit sind immer mehr Betroffene erfolgreich gegen die Clerical Investment Group Ltd. vorgegangen. Durch die nun ergangenen Urteile haben sich die Aussichten geschädigter Anleger, sich schadlos halten zu können, noch einmal verbessert.
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