Die Krise der Schifffahrt reißt nicht ab und konfrontiert die betroffenen Schiffsfonds- Anleger beinahe täglich mit neuen schlechten Nachrichten.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com informieren: Besonders hart könnte die Krise derzeit die Anleger der Hansa Treuhand Schiffsfonds treffen. Die Krise der Schifffahrt soll nunmehr den Markt der Transportschifffahrt fest im Griff haben und die betroffenen Anleger in Atem halten. Da die Schiffsfonds von Hansa Treuhand bevorzugt in Transportschiffe investiert haben, müssen sich die Anleger möglicherweise auf unruhige Zeiten einstellen.
Der allgemeine Schiffsmarkt soll an der Prognose der Anbieter von Schiffsfonds hinsichtlich der Nachfrage nach Schiffstransporten auf dem Markt kranken. Verantwortlich für das mittlerweile bestehende Überangebot an Transportkapazitäten sollen auch die Schiffsfonds selbst sein, durch welche immer mehr Schiffe zu Wasser gelassen wurden. Jetzt besteht ein großes Leck zwischen den konkurrierenden Schiffen und den vorhandenen Transportaufträgen. Für Schiffsfonds bzw. Schiffsbeteiligungen, deren Schiffe sich gegen die vielfach angebotenen anderen Schiffe nicht durchsetzen können, könnten finanziell unsichere Zeiten daher vorprogrammiert sein.
Für die Anleger der gefährdeten Schiffsfonds ist diese Situation auch umso verhängnisvoller, da mangels Zweitmarkts ein Verkauf des Schifffonds nicht möglich sein soll. In den Zeiten der Unsicherheit und Angst um das investierte Geld, das oft als eine Altersvorsorge dienen sollte, ist es erforderlich, kompetenten Rat einzuholen.
Betroffenen Schiffsfondsanleger ist es zu empfehlen, nicht die weitere Entwicklung ihres Schiffsfonds bzw. ihrer Schiffsbeteiligung abzuwarten, sondern einen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts erfahrenen Rechtsanwalt zur Rate zu ziehen und die rechtlichen Möglichkeiten überprüfen zu lassen. Die Rechtsanwälte von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren und verfügen so über die dazu notwendige Erfahrung und Kompetenz.
Sollten Sie nicht über die mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds verbundenen Risiken unterrichtet worden sein, kommen möglicherweise auch Schadensersatzansprüche gegen das jeweils beratende Institut in Betracht.
Lassen Sie daher Ihre Schiffsfonds-Beteiligung überprüfen, um Verluste ihres investierten Kapitals zu vermeiden.
Wir überprüfen Ihren Anlagevertrag und untersuchen umfangreich und einzelfallbezogen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise rechtliche Ansprüche zustehen.
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