PresseKat - Schutz der eigenen Marke durch Verbot selektiver Vertriebssysteme

Schutz der eigenen Marke durch Verbot selektiver Vertriebssysteme

ID: 696428

Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 02.07.2009 ? U K 4842/08) hat sich zum Markenschutz im Rahmen so genannter selektiver Vertriebssysteme geäußert.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im vorliegenden Falle ging es um eine namhafte Marke, die ihr Image insbesondere im Internetverkauf schützen wollte. Ein Unternehmen für Sportartikel erwägt ein Verbot ?selektiver Vertriebssysteme?. Die neuen E-Commerce-Regeln für Produkte dieses Unternehmens sollen spätestens ab 2013 europaweit gelten. Dabei will das Unternehmen den Vertragshändlern untersagen, ihre Produkte auf online-Marktplätzen anzubieten. Auf diesen Plattformen dürfen regelmäßig zum Einen auch private Verkäufer Waren anbieten und zum Anderen werden dort gebrauchte Waren verkauft. Separate Markenshops findet man auf solchen Verkaufsplattformen grundsätzlich nicht. Dies scheint nicht förderlich für das Markenimage, das verkörpert werden möchte. Onlineverkäufe soll es dann nur noch über vom Unternehmen genehmigten Webseiten geben.
Wenn es um hochwertige oder beratungsintensive Markenprodukte geht, sollte der Schutz der Marke an erster Stelle stehen. Dabei gibt es verschiedenste Strategien und Möglichkeiten die Marke vor Verletzungen zu schützen und das Image der Marke zu pflegen, indem an der Präsentation und Festigung der Marke gearbeitet wird.
Die Vertriebshändler dürften gegen ein solches Verbot aus rechtlicher Sicht wohl keine Beanstandungsmöglichkeiten erheben können. Die Klauseln, die die Markenhersteller in den Verträgen mit den Händlern verwenden, bedürfen zwar einer wettbewerbsrechtlichen Überprüfung, scheinen aber im Ergebnis wettbewerbsrechtlich unbedenklich zu sein.
So sah es auch das Oberlandesgericht München (Urteil vom 02.07.2009 ? U K 4842/08). Mit diesem Verbot würden die Unternehmen, als namhafte Markeninhaber, nämlich ein berechtigtes Interesse zum Schutz ihrer Marken verfolgen. Das Verbot führe nicht zum generellen Ausschluss des Vertriebes der entsprechenden Produkte im Internet, sondern beschränke sich nur auf den Vertrieb über Auktionsplattformen.




Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, wenn Sie eine Marke durch eine Markenanmeldung schützen lassen wollen und den Schutz einer Marke beobachten bzw. überprüft wissen wollen. Die Rechtsanwälte von GRP Rainer betreuen bereits eine Vielzahl von Marken und helfen bei Markenanmeldungen.
Unsere Anwälte beraten Sie bei der Markenanmeldung, verwalten eingetragene Marken und überwachen diese um die Rechte der Markeninhaber vor Verletzungen zu schützen.

http://www.grprainer.com/Markenrecht-Markeneintragung.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Möglicherweise schwerer Seegang für Anleger der Hansa Treuhand Schiffsfonds Drohende Insolvenz des CFB Fonds 130 soll durch Immobilienverkauf abgewendet werden
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 08.08.2012 - 16:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 696428
Anzahl Zeichen: 2745

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schutz der eigenen Marke durch Verbot selektiver Vertriebssysteme"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP