(ots) - In Australien hat heute der Oberste Gerichtshof die
Klagen der Zigarettenhersteller gegen die Einführung von
Einheitsverpackungen auf dem australischen Markt abgewiesen. Auf dem
australischen Markt ist damit ab dem 1. Dezember 2012 die Verwendung
jeglicher Markenzeichen auf Verpackungen von Tabakprodukten verboten.
Dazu erklärte Marianne Tritz, Geschäftsführerin des Deutschen
Zigarettenverbandes (DZV): "In Australien herrscht im Vergleich zu
Deutschland und Europa ein anderes Rechtssystem, so dass man die
Entscheidung nicht eins zu eins auf Deutschland übertragen kann. Die
Mitgliedsunternehmen des Deutschen Zigarettenverbandes sind weiterhin
der Auffassung, dass die Einführung solcher Einheitsverpackungen in
Deutschland mit dem Grundgesetz sowie der Europäischen
Grundrechte-Charta nicht vereinbar wäre, da sie gegen die
verfassungsrechtlich garantierten Rechte der Eigentumsgarantie, der
Berufsfreiheit und der freien Meinungsäußerung verstoßen.
Und weiter: Wir gehen davon aus, dass aus diesen Gründen die
australische Entscheidung keinen Einfluss auf die derzeitige
Überarbeitung der Europäischen Tabak-Produkt-Richtlinie hat, da die
rechtlichen Rahmenbedingungen in der EU sich deutlich von den
australischen abheben.
Marianne Tritz warnt: "Eine solche Entscheidung dient in erster
Linie nicht dem Schutz der Bevölkerung, sondern spielt
Zigarettenschmugglern und -fälschern in die Hände, da es nun für sie
einfacher wird, mit gefälschten Tabakprodukten Geld zu verdienen."
Und weiter: "Bis heute fehlen verlässliche Beweise, dass die
Konsumenten durch unansehnliche Einheitsverpackungen oder
Bildwarnhinweise auf Tabakprodukten weniger rauchen würden."
Marianne Tritz verweist in diesem Zusammenhang auf die
online-Konsultation aus dem Jahr 2010. Damals hatte die EU-Kommission
Gesundheit gefragt, ob die Bürger der EU die Einführung einer solchen
unansehnlichen Einheitsverpackung begrüßen würden. Ein Großteil des
Beteiligten lehnte eine solche Einführung ab!
Marianne Tritz: "Deutlicher geht es nicht!"
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