Anleger setzt sich erstmals gegen Sonderstatus-Regelung (sog. Mistrade- Regeln) der Banken durch.
(firmenpresse) - Der von Bögelein & Dr. Axmann vertretene Kläger kann von der beklagten Deutschen Bank die erneute Einbuchung von 200 Zertifikaten zum Preis von € 19,32 verlangen. Die Deutsche Bank, als Emittentin der Zertifikate, hatte das Wertpapiergeschäft zunächst in rechtswidriger Weise storniert, da dem Kläger beim Erwerb über den Online-Handel ein zu niedriger Preis angezeigt wurde. Der marktgerechte Preis betrug zum Handelszeitpunkt € 110,23. Die Deutsche Bank buchte die Zertifikate jedoch mit dem aus ihrer Sicht zu niedrigen Preis in das Depot des Klägers ein. Erst am nächsten Handelstag, lange nach der Einbuchung der Zertifikate in das Depot des Klägers, berief sie sich auf einen Fehler im Handelssystem und stornierte das Geschäft aufgrund sog. Mistrade Regeln.
Das Landgericht Frankfurt sah dies mit Urteil vom 23.12.2008 (Az. 2-19 O 147/08- nicht rechtskräftig) als rechtswidrig an und verurteilte die Deutsche Bank zur erneuten Einbuchung der Zertifikate zum ursprünglich vereinbarten Preis von € 19,32, statt der beanspruchten € 110,23.
Die sog. Mistrade-Regeln werden von Banken untereinander vereinbart, um Fehler im Handelssystem auch nach Durchführung des Geschäftes mit dem Endkunden (Anleger) stornieren zu können. Dabei kann das Wertpapiergeschäft von der Emittentin der Wertpapiere gegenüber der Depotbank des Anlegers auch wegen eines nur fehlerhaften Preises storniert werden. Der Kunde, den die Stornierung letztlich alleine betrifft, hat keinerlei Einfluss auf diese Vereinbarungen.
Diese einmalige Sonderregelung im deutschen Rechtssystem, die den Banken die nachträgliche Aufhebung eines bereits vollständig durchgeführten Wertpapierkaufes erlaubt, kennt das deutsche Zivilrecht gewöhnlich nicht. Die Anfechtung eines Rechtsgeschäftes, alleine wegen eines fehlerhaften Preises wird von der Rechtssprechung grundsätzlich als unbeachtlicher Kalkulationsirrtum abgelehnt. "Pacta sunt servanda"- sobald ein Vertrag geschlossen ist, kann sich der „Normalbürger“ nicht mehr ohne weiteres von seinen vertraglichen Verpflichtungen lösen. Nicht so bei Geschäften zwischen Banken, dort gelten die sog. Mistrade-Regeln auch für einen erheblichen Zeitraum nach Abschluss des Geschäftes, was jedoch wohl nur mit einem (fragwürdigen) Sonderstatus der deutschen Kreditinstitute gerechtfertigt wird.
Dieser Sonderstatus der Banken ist jedoch nach dem Urteil des LG Frankfurt offensichtlich in Gefahr. „Das Urteil stellt nach unserer Kenntnis das erste erfolgreiche Verfahren überhaupt dar, in dem ein Anleger gegen ein Kreditinstitut trotz bestehender Mistrade-Regeln seine Ansprüche erfolgreich durchsetzen konnte. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Deutsche Bank Berufung einlegen wird,“ so Rechtsanwalt Bögelein, der den Anleger erfolgreich vertreten hatte.
Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte vertreten ihren wachsenden Kundenstamm vorwiegend im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Wirtschafts- und Immobilienrecht. In diesen Rechtsgebieten konnten bereits einige wichtige und wegweisende Urteile erwirkt werden. Klare Eckpunkte der Kanzleiarbeit sind dabei stets die hohe Zielorientierung, Kreativität bei der Lösungsfindung und die vertrauensvolle, individuelle Betreuung der Mandanten.
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