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Anleger der Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben 1 - 5 möglicherweise nicht schutzlos gestellt

ID: 701649

Für die Anleger der fünf Lebensversicherungsfonds ?Prorendita Britische Leben 1- 5? kommen möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Institute in Betracht.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die wirtschaftliche Entwicklung der fünf Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben soll zunehmend von den ursprünglichen Erwartungen abweichen. Dies liege insbesondere an den neuerlichen Veränderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt.

Die fünf Prorendita Fonds legten Kapital in ?gebrauchte? Policen britischer Kapitallebensversicherungen an. Sie bezahlen die Beiträge der Versicherungsnehmer und können dafür mit den Policen nach deren Belieben Handel treiben oder die Versicherungsleistung einfordern.

Die Finanzkrise könnte die Prognose zahlreicher dieser Fonds jedoch zu Ungunsten der betroffenen Anleger beeinflusst haben. Diese zwang die britischen Lebensversicherer nämlich zu einer Reduzierung der Rückkaufswerte der Policen und einer Verringerung der Versicherungszahlungen am Ende der Laufzeit. Da sich die Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben 1 ? 5 durch die Gewinne aus dem Handeln mit Policen sowie den Versicherungsauszahlungen finanzieren, ist die weitere Entwicklung dieser Fonds derzeit ungewiss.

Die Option der Anleger in dieser Situation, ihre Anteile an den Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben 1 ? 5 auf dem Zweitmarkt weiterzuverkaufen, ist vor dem Hintergrund der geringen Kurse mit finanziellen Verlusten verbunden und daher wenig attraktiv.

Betroffenen Anlegern ist es zu empfehlen, ihre Beteiligung an den Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben 1 ? 5 von einem auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Möglicherweise können die Anleger dieser Fonds Schadensersatzansprüche geltend machen. Oftmals wurden die Anleger von den Beratern der Institute nicht richtig über den Charakter der Lebensversicherungsfonds sowie die sich daraus ergebenen Risiken unterrichtet.





Doch ist hierbei immer im Auge zu behalten, dass Schadensersatzansprüche stets einer Einzelfallprüfung unterliegen. Sie können nicht pauschal bejaht oder verneint werden.

Beachten Sie dabei ebenfalls: Schadensersatzansprüche unterliegen im Regelfall der Verjährung. Zögern Sie deshalb nicht, Rechtsrat einzuholen.

GRP Rainer steht Ihnen in allen Fragen rund um Ihre Fondsbeteiligung kompetent und gern zur Verfügung.

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Datum: 16.08.2012 - 18:45 Uhr
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