Strafbefreiende Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung sollen nun von verschiedenen Finanzämtern in NRW zurückgewiesen worden sein.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Das Land Nordrhein-Westfalen soll Anfang August diesen Jahres zwei weitere Steuer-CDs aus der Schweiz angekauft haben. Seither seien die Zahlen der Selbstanzeigen in die Höhe geschnellt. Nun gibt es erste Berichte, dass die eigentlich strafbefreiend wirkenden Selbstanzeigen mehrfach von Finanzämtern zurückgewiesen worden seien. Als Grund dafür sei genannt worden, dass die Daten der Steuerhinterzieher in vielen Fällen bereits durch den Ankauf der CD bekannt gewesen seien und für eine strafbefreiende Selbstanzeige daher kein Raum mehr bestehe. Insbesondere im Land NRW sollen die Finanzämter hier besonders strikt vorgehen. Berichten zufolge handele es sich bei den Betroffenen um rund 4.000 Deutsche, die als Kunden der Credit Suisse durch die Investition in Tarnversicherungen versucht haben sollen, Steuern zu hinterziehen.
Das Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz, das Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll, sollte den Streit um deutsche Steuerhinterzieher bereinigen. Durch den angeblich erneuten Kauf von zwei CDs mit zahlreichen Bankkundendaten aus der Schweiz hat das Land Nordrhein-Westfalen aktuell den Streit jedoch wieder neu entfacht. Der Bundesrepublik, insbesondere dem Land Nordrhein-Westfalen, soll nun seitens der Schweiz der Vorwurf der Hehlerei gemacht worden sein. NRW scheinen diese Vorwürfe jedoch nicht näher zu berühren. Scheinbar vertritt es den Standpunkt, dass das Gesetz noch nicht ratifiziert sei und mangels Zustimmung seinerseits auch nicht in Kraft treten werde, weshalb es sich diesbezüglich an keinerlei Verpflichtungen gebunden fühlen soll.
Zeigt sich eine Person, die Steuern hinterzogen hat, selbst an, besteht die Möglichkeit, straffrei auszugehen. Eine Selbstanzeige ist ein komplexer Prozess, weswegen dringend vor überstürztem Handeln abzuraten ist. Wer dabei Fehler macht, kann trotzdem strafrechtlich belangt werden und muss mit empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen. In jedem Falle sollte ein erfahrener Rechtsanwalt konsultiert werden. Gerade in den Fällen, in denen bereits Ermittlungen eingeleitet wurden oder eine Selbstanzeige zurückgewiesen worden ist, sollte sofort ein fachkundiger Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden, um die Rechtmäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Vorsorgemaßnahmen einleiten zu können.
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