PresseKat - Mögliche Besteuerungsarten einer Photovoltaik-Anlage

Mögliche Besteuerungsarten einer Photovoltaik-Anlage

ID: 701974

Es verwundert niemanden, dass viele Privatleute über die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf ihrem Dach nachdenken: Die Zahl der Meldungen über steigende Stromkosten wächst und in der Politik wird über eine kostenlose Energieberatung für die Bürger diskutiert. Besitzer einer Anlage für die Gewinnung von Solarstrom müssen sich jedoch bewusst sein, dass sie steuerlich zum Unternehmer werden: Die gewonnene Energie wird nicht nur im eigenen Haushalt verbraucht, sondern auch ins öffentliche Netz eingespeist und der Besitzer erhält vom Netzbetreiber für die verkaufte Energie eine Einspeisevergütung. Hier gilt es, einige Vorschriften zu beachten. Über die Möglichkeiten in der Umsatzsteuer informiert der Steuerberater Körnig aus Mannheim.

(firmenpresse) - Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung

Der Betreiber einer Photovoltaik-Anlage ist verpflichtet, den an den Netzbetreiber verkauften Strom beim zuständigen Finanzamt anzugeben. Er hat zwei Möglichkeiten die Umsatzsteuer anzumelden: Besteuerung gemäß der Kleinunternehmerregelung oder die Regelbesteuerung. Die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllen die meisten Hausbesitzer, die sich eine Solaranlage zur Stromgewinnung auf dem Dach installieren. Hier dürfen die Umsätze einen Betrag von 17.500 Euro im ersten und im folgenden Jahr von 50.000 Euro nicht überschreiten. Der Hausbesitzer hat bei dieser Form der Versteuerung folgende Vorteile: Die Formalitäten gegenüber dem Finanzamt sind einfach und unkompliziert und auf die erwirtschafteten Umsätze wird nur Einkommenssteuer erhoben. Allerdings kann in dieser Variante die in den Rechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer für Anschaffung und Installation der Photovoltaik-Anlage nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden. Das geht hingegen, wenn sich der Betreiber für die Regelbesteuerung entscheidet. Die Einspeisevergütung vom Netzbetreiber muss hier mit 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden, die anschließend an das Finanzamt abgeführt werden muss. An die Regelbesteuerung bindet sich der Besitzer einer Photovoltaik-Anlage für fünf Jahre. Der Gewinn muss in diesem Fall der Einkommenssteuer unterworfen werden.
Der Mehraufwand für die Umsatzsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt, so empfehlen Experten, wird durch eine höhere Rendite ausgeglichen.

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.





Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Pressekontakt
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
O 4 , 5
68161 Mannheim
Tel. 0621 10069
Fax. 0621 13358
E-Mail: koernigjd(at)t-online.de
Homepage: www.stb-koernig.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Für wen lohnt sich ein Firmenwangen? Nach der Betriebsprüfung – strafrechtliche Konsequenzen und Möglichkeit der Selbstanzeige
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 17.08.2012 - 11:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 701974
Anzahl Zeichen: 2453

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jürgen-Dieter Körnig
Stadt:

Mannheim


Telefon: 0621-10069

Kategorie:

Steuerberatung


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mögliche Besteuerungsarten einer Photovoltaik-Anlage"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Deutschland: Vorreiter für schadstoffarme Fahrzeuge? ...

Die Vorzeichen hat die Bundesregierung richtig eingestellt: Jeder möchte ein Auto, das weniger Emissionen freisetzt und die Umwelt nicht belastet. Sämtliche Komponenten im Zusammenhang mit der Einführung der Pkw-Maut bedürfen der Zustimmung. Das ...

Alle Meldungen von Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig