(ots) - Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Dr. Bernhard Felmberg, hat im
Rahmen der Expertenanhörung zur geplanten Rechtsverordnung zur
Organisation und zum Verfahren der in Ausnahmefällen rechtmäßigen
Anwendung einer Präimplantationsdiagnostik (PID), die heute in Bonn
stattfindet, eine Stellungnahme abgegeben.
Das Vorhaben, rechtliche Sicherheit zu schaffen, sei grundsätzlich
zu begrüßen, sagte Felmberg; gleichwohl sei der Entwurf der
PID-Verordnung verbesserungswürdig. Zu beanstanden sei
beispielsweise, dass die Zahl der PID-Zentren nicht begrenzt werden
solle. Felmberg: "Es ist nicht auszuschließen, dass dadurch mehr
Paaren die PID angeboten wird, als es eigentlich notwendig wäre." Mit
der Zahl der Zentren sollte auch die Anwendung der PID beschränkt
werden.
"Ein Kritikpunkt aus Sicht der EKD ist außerdem der Umstand, dass
im Blick auf die humangenetische bzw. medizinische Indikation und die
Grenzen des Indikationsbereichs keine Konkretisierungen vorgenommen
werden. Die Kriterien für die nachzuweisende Indikation bleiben
unbestimmt", so Felmberg weiter. Damit sei die Entscheidung der
jeweiligen Ethik-Kommission überlassen, die ihrerseits über keine
hinreichenden Kriterien für die objektive Definition einer
"schwerwiegenden Erbkrankheit" verfüge.
Im Blick auf die Einrichtung der Ethik-Kommissionen fordert der
Bevollmächtigte, dass mit der Berücksichtigung der Theologie die
christliche Ethik fester Bestandteil der Kommission wird. "Es ist
wichtig, dass die Perspektive der Seelsorge ein ausreichendes Gewicht
erhält." Unklar ist nach Ansicht Felmbergs die Art und Weise der
Berufung der Mitglieder der Ethik-Kommissionen, die meist den Ländern
überlassen bleibe. Das numerische Übergewicht an Medizinern in den
Kommission (vier Mitglieder sollen Mediziner sein, vier
Nichtmediziner) hält der Bevollmächtigte für problematisch, da
Entscheidungen mit einfacher Mehrheit getroffen werden sollen, und
die die medizinische Seite damit de facto ein Vetorecht erhalte.
Felmberg: "Zudem muss der Gefahr eines 'Kommissionstourismus' dadurch
entgegengewirkt werden, dass die Standards dieser
Kommissionsentscheidungen vergleichbar sind."
Kritisch zu beurteilen sei außerdem das Vorhaben, eine PID nur in
humangenetischen Einrichtungen durchführen zu lassen, die zu einem
reproduktionsmedizinischen Zentrum gehören oder mit einem solchen
einen Kooperationsvertrag haben. Der Prälat hob hervor, "dass damit
die Unabhängigkeit der Untersuchung zumindest fraglich ist".
Der Bevollmächtigte unterstrich überdies die Grundhaltung des
Rates der EKD, der die mit der Zulassung der PID bei bestimmten
Krankheitsbildern zwingend gegebene Selektion zwischen lebenswertem
und nicht lebenswertem Leben als unvereinbar hält mit der von Gott
gegebenen, menschlichen Würde.
Hannover, 23. August 2012
Pressestelle der EKD Reinhard Mawick
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