PresseKat - Fondhaus Hamburg Schiffsfonds Nr. 17 MS Aquitania in Insolvenzgefahr

Fondhaus Hamburg Schiffsfonds Nr. 17 MS Aquitania in Insolvenzgefahr

ID: 705870

Fachanwälte setzen Schadenersatzansprüche durch

(firmenpresse) - Der vom Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegte Fonds Nr. 17 droht zu scheitern, wenn die Anleger nicht weitere Finanzmittel zur Verfügung stellen. Anderenfalls drohe die Zahlungsunfähigkeit, wie berichtet wird. Die Krise der Schiffsbranche hat damit offenbar ein weiteres Opfer gefordert. Bereits in der FHH-Leistungsbilanz für 2010 wurden Charterraten von gerade einmal 25% der prospektierten Höhe und Schiffsbetriebskosten genannt, die um 41% über den prospektierten Werten lagen. Die Schiffsbetriebskosten beliefen sich auf mehr als das Doppelte der erzielten Einnahmen. Ein kostendeckender Betrieb des Schiffs lag bereits damals in weiter Ferne. Die nachhaltig negative Situation auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten, die insbesondere durch denkbar niedrige Charterraten gekennzeichnet ist, hat die Situation des Schiffs seitdem nicht verbessert. Jetzt steht die abermalige Bereitstellung von liquiden Mitteln durch die Anleger zur Abwendung der Insolvenz der Gesellschaft im Raum. Privatanleger hatten in das MS "Aquitania" im Jahr 2003 rund 13 Mio. € investiert.

Totalverlust für Anleger

Angesichts der derzeit äußerst niedrigen Charterraten und damit einhergehend niedrigen Schiffspreise stellt sich die Frage nach der Zukunft des Schiffsfonds. Seriöse Quellen sehen bis Ende nächsten Jahres kaum Chancen auf eine nennenswerte Erholung auf den weltweiten Chartermärkten. Ob angesichts dieser bedauerlichen Umstände tatsächlich eine positive Fortführungsprognose für das Schiff besteht, darf bezweifelt werden. Da bei einer Insolvenz des Fonds und einer damit einhergehenden Verwertung des Schiffs kein die bestehenden Bankverbindlichkeiten deckender Erlös zu erwarten ist, werden die Anleger ihr in das MS "Aquitania" investiertes Geld abschreiben dürfen. Den Anlegern des FHH Schiffsfonds Nr. 17 droht damit konkret der Totalverlust ihrer Einlagen.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html





Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am FHH Fonds Nr. 17 beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:

- Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
- Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
- Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
- Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich - verschwiegen
- Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
- Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet - dennoch als Altersvorsorge empfohlen
- Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen (kickbacks)

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Schadenersatzansprüche verjähren möglicher Weise zum 31. Dezember 2012

Da die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind, drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des FHH Fonds 17 MS "Aquitania" besteht daher dringender Handlungsbedarf, denn die sorgfältige Vorbereitung von Schadenersatzklagen, die zur Hemmung der Verjährung eingereicht werden müssen, ist zeitaufwändig.

Haben auch Sie eine Beteiligung am FHH Fonds Nr. 17 MS "Aquitania" gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.



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Datum: 23.08.2012 - 14:29 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.08.2012

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