(ots) - Unter großer öffentlicher und medialer Begleitung
hat sich der Ethikrat am heutigen Donnerstag im Rahmen einer
öffentlichen Plenarsitzung mit der Beschneidung minderjähriger Jungen
aus religiösen und weltanschaulichen Gründen beschäftigt.
Die Vorsitzende Christiane Woopen betonte in ihrer Einführung,
dass der Ethikrat mit seiner öffentlichen Debatte zur Versachlichung
des Diskurses beitragen wolle.
Grundlage der Diskussion des Ethikrates waren Vorträge der
Mitglieder Leo Latasch, Ilhan Ilkilic, Reinhard Merkel, Wolfram
Höfling und Peter Dabrock zu medizinischen, religiös-kulturellen,
straf- und verfassungsrechtlichen sowie ethischen Aspekten der
Beschneidung.
Ungeachtet tiefgreifender Differenzen in grundlegenden Fragen
empfiehlt der Ethikrat einmütig, rechtliche Standards für eine
Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen oder
weltanschaulichen Gründen zu etablieren und dabei folgende
Mindestanforderungen umzusetzen:
1. umfassende Aufklärung und Einwilligung der Sorgeberechtigten
2. qualifizierte Schmerzbehandlung
3. fachgerechte Durchführung des Eingriffs sowie
4. Anerkennung eines entwicklungsabhängigen Vetorechts des
betroffenen Jungen.
Darüber hinaus fordert der Ethikrat die Entwicklung und Evaluation
von fachlichen Standards für die Durchführung der Beschneidung unter
Mitwirkung der Betroffenen und der beteiligten Gruppen.
Die einzelnen Vorträge und die Diskussion können unter
www.ethikrat.org/sitzungen/2012/plenarsitzung-am-23.-august-2012/
nachverfolgt werden.
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Ulrike Florian
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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