(ots) -
- Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die Absichten der Bieterin
aus unternehmerischer Sicht
- Vorstand und Aufsichtsrat halten den Angebotspreis für WMF
Stammaktien für angemessen und den Angebotspreis für WMF
Vorzugsaktien für nicht angemessen
- Vorstand und Aufsichtsrat geben keine Empfehlung dazu ab, das
Angebot anzunehmen oder abzulehnen
Vorstand und Aufsichtsrat der WMF AG haben heute ihre gemeinsame,
begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs - und
Ãœbernahmegesetzes ("WpÃœG") zu dem am 16. August 2012
veröffentlichten, freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der
Finedining Capital GmbH, einer Holdinggesellschaft im Besitz von
durch Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. ("KKR") beratenen Fonds,
veröffentlicht.
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen den Einstieg von KKR und die
gemeinsame Weiterführung der eingeschlagenen Strategie der WMF AG für
ertragreiches Wachstum. "In einer strategischen Partnerschaft werden
wir unsere angekündigte Internationalisierungsstrategie gemeinsam mit
KKR weiter vorantreiben und uns insbesondere auf den Ausbau des
Geschäfts in Asien und den USA fokussieren. Dabei können uns die
langjährige Expertise sowie das globale Netzwerk von KKR von großem
Nutzen sein", sagt Thorsten Klapproth, Vorstandsvorsitzender der WMF.
Vorstand und Aufsichtsrat der WMF AG begrüßen insbesondere auch, dass
der Vollzug des Angebots keine Auswirkungen auf bestehenden
Arbeitsverhältnisse und Standorte haben wird und dass KKR das
erhebliche Potenzial der wmf group zur weiteren Marktdurchdringung
und internationalen Expansion fördern will. Beide Organe sind von
einer gemeinsamen Fortsetzung der Erfolgsgeschichte der WMF
überzeugt.
In ihrer Stellungnahme kommen Vorstand und Aufsichtsrat der WMF AG
zu der Einschätzung, dass die Höhe des Angebotspreises von 47,00 Euro
je Stammaktie der WMF AG unter Würdigung der aktuell bestehenden
strukturellen Rahmenbedingungen für die WMF AG finanziell angemessen
ist. Der angebotene Kaufpreis je Stammaktie entspricht dem Preis, den
die Finedining Capital GmbH dem ehemaligen Hauptaktionär des
Unternehmens im Rahmen der Ãœbernahme von 52 Prozent der Stammaktien
der WMF AG zahlte und damit einer Prämie von rund 24 Prozent auf den
Schlusskurs der Stammaktie der WMF AG vom 5. Juli 2012, dem Tag vor
der Veröffentlichung der Absicht zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebotes durch die Finedining Capital GmbH.
Der von der Finedining Capital GmbH angebotene Kaufpreis für die
Vorzugsaktien der WMF AG in Höhe von 31,80 Euro je Vorzugsaktie
entspricht in seiner Höhe dem von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") mitgeteilten
volumengewichteten Durchschnittskurs der WMF-Vorzugsaktie in den
letzten drei Monaten. Nach Ansicht des Vorstands und des
Aufsichtsrats ist - auch unter Würdigung der aktuell bestehenden
strukturellen Rahmenbedingungen für die WMF AG - der Angebotspreis
für die WMF Vorzugsaktie finanziell nicht angemessen, auch wenn er
den Vorgaben des WpÜG an den gesetzlichen Mindestpreis genügt.
Die vom Vorstand in Auftrag gegebene unabhängige Fairness Opinion
von Greenhill kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der Angebotspreis
für die WMF Stammaktien aus finanzieller Sicht angemessen und für die
WMF Vorzugsaktien aus finanzieller Sicht nicht angemessen ist.
Die ausführliche, gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und
Aufsichtsrat der WMF AG gemäß §27 WpÜG ist seit heute auf der
Internetseite des Unternehmens unter http://www.wmf-group.com
veröffentlicht. Ferner wird die Stellungnahme unter der Anschrift
WMF AG
Abt. CFB
Eberhardstraße
73309 Geislingen / Steige
zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Darüber hinaus wird auf
die Stellungnahme durch Veröffentlichung einer Hinweisbekanntmachung
im elektronischen Bundesanzeiger am 27. August 2012 durch die WMF AG
hingewiesen werden.
Die WMF AG betont, dass jeder Aktionär unter Berücksichtigung der
Gesamtumstände und seiner individuellen Einschätzung über die
zukünftige Entwicklung der Gesellschaft, des Aktienkurses und des
Wertes der Stamm- und Vorzugsaktien der WMF AG seine eigene
Entscheidung darüber treffen muss, ob und für wie viele Aktien er das
Ãœbernahmeangebot annimmt oder nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in der
Pressemitteilung gemachten Ausführungen keine Erläuterungen oder
Ergänzungen der Aussagen der gemeinsamen Stellungnahme nach §27 WpÜG
darstellen. Den Aktionären wird empfohlen, die gemeinsame
Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats vollständig zu
lesen. Für das Angebot selbst ist allein die Angebotsunterlage der
Bieterin Finedining Capital GmbH maßgeblich.
Pressekontakt:
Dr. Jörg Hass
wmf group
Eberhardstrasse
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joerg.hass(at)wmf.de
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