Private Krankenversicherungen bieten keine beitragsfreien Familienmitversicherungen an / Sind die Eltern in unterschiedlichen Versicherungen, entscheidet die Einkommenshöheüber den Status der Kinder / Neugeborene müssen innerhalb von zwei Monaten bei der privaten Krankenversicherung angemeldet werden, damit die Gesundheitsprüfung entfällt, rät TARIFCHECK24
(firmenpresse) - Hamburg / Wentorf, 6. September 2012 - Die gesetzliche Krankenkasse gilt gemeinhin als familienfreundlicher als das private Pendant. Der Grund: Während Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos über die Familienversicherung mitversichert werden, ist bei privaten Krankenversicherungen für jedes Kind ein eigener Beitrag fällig.
"Wirkliche Wahlfreiheit besteht für die Eltern nicht, selbst wenn sich diese in unterschiedlichen Versicherungssystemen befinden. Die Einkommenshöhe entscheidet, ob das Kind bei der Krankenversicherung der Mutter oder des Vaters angemeldet werden muss. Ist der Besserverdienende in der privaten Krankenversicherung, ist das Kind in der Regel von der beitragsfreien Familienmitversicherung des Ehepartners ausgeschlossen", sagt Jan Schust, Vorstand von TARIFCHECK24 ( http://www.tarifcheck24.com ), seit mehr als zehn Jahren eines der führenden Versicherungs- und Finanzportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr.
Ausnahme: Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Keine Regel ohne Ausnahme: Befindet sich das Einkommen des besser verdienenden Elternteils regelmäßig unterhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), kann das Kind auch bei der Krankenversicherung des anderen Elternteils unterschlüpfen - und damit in den Genuss der kostenlosen Familienmitversicherung kommen. Die JAEG wird vom Gesetzgeber jährlich angepasst, derzeit liegt sie bei einem Bruttojahresgehalt von 50.850 Euro.
"Die Beitragshöhe für Kinder in der privaten Krankenversicherung beläuft sich ungefähr auf 100 Euro im Monat - wobei einige Krankenversicherungen hiervon auch stark abweichen. Daraus zu schließen, dass Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung besser aufgehoben sind, ist jedoch eine Milchmädchenrechnung. Entscheidend ist die Gesamtbelastung von Eltern und Kindern, die von der individuellen Einkommenssituation abhängt - und natürlich der eigene Anspruch an die Krankenversorgung", gibt Versicherungsprofi Jan Schust zu bedenken.
Vor dem Wechsel in eine private Krankenversicherung sollten die Kosten und Leistungen sorgfältig abgewogen werden, einen guten Überblick bieten hierbei Versicherungsvergleichsseiten im Internet; auf http://www.tarifcheck24.com/private-krankenversicherung/vergleich/ können die Angebote der verschiedenen Versicherungsanbieter kostenlos und unverbindlich verglichen werden.
Dank Kontrahierungszwang entfällt die Gesundheitsprüfung
Da Neugeborene in Deutschland eine gesetzlich geschützte Sonderstellung einnehmen, ist es der privaten Krankenversicherung des besser verdienenden Elternteils nicht möglich, dem neugeborenen Kind die Aufnahme zu verweigern. Dieser sogenannte Kontrahierungszwang untersagt auch Risikozuschläge für Neugeborene, etwa weil diese an massiven gesundheitlichen Einschränkungen leiden. Die ansonsten obligatorische Gesundheitsprüfung vor der Aufnahme in eine private Krankenversicherung entfällt vollkommen.
"Der Kontrahierungszwang gilt jedoch nur für die ersten zwei Monate nach der Geburt - danach können die Versicherungen die Aufnahme ablehnen. Eltern sind also gut beraten, das Kind innerhalb dieser Frist anzumelden", rät Jan Schust.
Die TARIFCHECK24 AG gehört mit ihrem Versicherungs- und Finanzportal Tarifcheck24.de zu einem der führenden Anbieter dieser Sparte. Seit 2001 ist das Unternehmen - bekannt aus Presse, Funk und Fernsehen - auf dem Markt. Tarifcheck24.de bietet seinen rund 25 Millionen Besuchern im Jahr umfangreiche Versicherungs- und Finanzvergleiche diverser Sparten an.
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