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Auslandsreisekrankenversicherung - Günstiger Versicherungsschutz im Ausland

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(firmenpresse) - Alle gesetzlichen oder privaten Krankenversicherten haben die Möglichkeit, vor dem Antritt eines Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Das Höchstalter für den Vertragsabschluss ist je nach Versicherer unterschiedlich geregelt. In der Regel sind Personen bis zum 72. Lebensjahr versicherbar, aber auch Anfragen darüber hinaus sind möglich. Auf http://www.tarifcheck24.com/auslandskrankenversicherung/vergleich/ können sich Interessierte über die verschiedenen Konditionen der Versicherungen informieren und mithilfe eines Online Tarifrechners vergleichen.

Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet Schutz bei Aufenthalten im Ausland. Dabei ist es irrelevant, ob der Reisende im Rahmen eines Urlaubs, eines Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit das Land bereist. Außerdem kann die Versicherung für kurzfristige oder auch längerfristige Aufenthalte abgeschlossen werden.
Die Vorteile einer Auslandsreisekrankenversicherung sind vielfältig. Insbesondere wird sie in Anspruch genommen, wenn der Reisende nicht das Risiko eingehen möchte, im Falle einer Krankheit und der zwingenden Behandlung im Ausland, die vollständigen Kosten zu tragen. Zwar sind deutsche Reisende mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse auch im europäischen Ausland krankenversichert, aber ist dieser Krankenschutz nur äußerst begrenzt. Für Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten im Rahmen der Krankenversorgung des Gastlandes lediglich zu der Höhe, die sie für eine gleichartige Behandlung in Deutschland zahlen würde. Der Vorteil einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung besteht darin, dass sie die Differenzkosten der über der in Deutschland üblichen Gebührenordnung übernimmt. Zusätzlich übernimmt sie entstehende Kosten für einen möglichen Rücktransport nach Deutschland, für die eine gesetzliche Krankenversicherung nicht aufkommen würde.




Gerade für Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, wird den Reisenden kein Versicherungsschutz und somit kein Leistungsanspruch gewährleistet. In diesem Fall bietet eine Auslandsreisekrankenversicherung günstigen Versicherungsschutz im Ausland.

Versicherungsschutz besteht in der Auslandsreisekrankenversicherung ab Beginn bis zum Ende der Reise. Deshalb erstattet sie nur Leistungen, die im Ausland medizinisch notwendig sind. Normalerweise sind 42 Tage pro Kalenderjahr im Ausland versichert, es sei denn der Reisende schließt eine Ganzjahresversicherung über eine Reisedauer von 365 Tagen ab.
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb ein Vergleich auf http://www.tarifcheck24.com zu empfehlen wäre. Hier ist einsehbar, welche Gesellschaften eine vereinbarte Höchstsumme leisten oder welche Versicherer eine Vollkostendeckung ohne Höchstgrenzen anbieten. Bei beiden Varianten gibt es Tarife mit oder ohne Selbstbeteiligung.

Die Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen beinhalten die Übernahme der Kosten für eine ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen, stationäre Heilbehandlungen, schmerzstillende Zahnbehandlungen, Arznei- sowie Verbands- und Heilmittel, medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland, die Überführung bei Tod einer versicherten Person und die im Ausland anfallenden Bestattungskosten.


Sämtliche Vertragsarten der Auslandsreisekrankenversicherung gibt es in Form von Jahres- oder befristeten Einzelverträgen. Wer jedes Jahr mehrmals in den Urlaub fährt, sollte eine Jahres Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Unbefristete Jahresverträge haben den Vorteil, dass man nicht bei jeder Reise erneut einen Abschluss tätigen muss.

Das Preise vergleichen der verschiedenen Versicherungskonditionen lohnt sich. Dabei kann jeder Interessierte nach individuellen Vertragsmöglichkeiten suchen. Sämtliche Vertragsarten einer Familien Auslandsreisekrankenversicherung, Senioren Auslandsreisekrankenversicherung oder Single Auslandsreisekrankenversicherung gibt es als befristete und als unbefristete Verträge. Für jede Person gibt es somit verschiedene Möglichkeiten, eine günstige Auslandsversicherung abzuschließen, die einen wichtigen Versicherungsschutz im Ausland garantiert.

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Datum: 17.06.2013 - 11:40 Uhr
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