(firmenpresse) - Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien von 2010 (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz. So sind Netzbetreiber dazu verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energiequellen bevorzugt ins Netz einzuspeisen. Zudem wird den Ökostromerzeugern eine feste Einspeisevergütung garantiert.
Das Ziel des EEG steht im Interesse des Klima- und Umweltschutzes. Es soll eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen, fossile Energieressourcen schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen fördern. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung soll bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35% erhöht werden. Die Kosten, die durch die Förderung der erneuerbaren Energien entstehen, werden mit der EEG-Umlage von den Stromendverbrauchern über den Strompreis getragen.
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Je verbrauchter Kilowattstunde fließen im Jahr 2013 etwa 5,3 Cent auf das Umlagekonto. Dies entspricht derzeit 18,5% des durchschnittlichen Bruttohaushaltsstrompreises von 28,8 Cent/kWh.
Die EEG-Umlage deckt die Mehrkosten ab, die für die Stromnetzbetreiber durch die Ökostromförderung entstehen. Die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung für Produzenten liegt meist höher als der Börsenpreis für Strom. Sie steigt sogar umso mehr, je günstiger der Strom an den Börsen gehandelt wird. Diese Mehrkosten werden von den vier Übertragungsnetzbetreibern gesammelt und als EEG-Umlage an die Stromanbieter weitergegeben, die sie in die Stromrechnung der privaten und gewerblichen Endverbraucher einfließen lassen.
Die Betreiber der Übertragungsnetze veröffentlichen jeweils am 15. Oktober eines Jahres, wie viel Geld für das Schließen der Lücke notwendig sein wird. Dementsprechend geben sie an diesem Tag die Höhe der EEG-Umlage für das Folgejahr bekannt.
Der Trend zur Erhöhung der EEG-Umlage seit 2010 setzt sich stetig fort und wird voraussichtlich auch im Jahr 2014 für einen erneuten Strompreisanstieg verantwortlich sein. Bereits zum Jahreswechsel von 2012 auf 2013 stieg die EEG-Umlage von 3,6 Cent/kWh auf 5,3 Cent/kWh an. Als Grund für den Preisanstieg werden in der Regel Großindustrien benannt, die von der Zahlung der Umlage für Ökostrom nach dem EEG befreit werden. Diese Ausnahmeregelung soll die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gegenüber der ausländischen Konkurrenz aufrechterhalten. Somit müssen begünstigte Unternehmen im Jahr 2013 für 93.596 Gigawattstunden Strom keine EEG-Umlage bezahlen. Dies entspricht etwa eine jährliche Stromkosteneinsparung von 4 Milliarden Euro. Von den 4 Milliarden Euro, die den energieintensiven Betrieben erlassen werden, müssen etwa 1,5 Milliarden Euro nicht privilegierte Industrieunternehmen aufbringen und je 1,2 bis 1,3 Milliarden tragen Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen aus Gewerbe, Handel und Dienstleistung. Der Bundesverband erneuerbarer Energien (BEE) hat errechnet, dass die eigentlichen Förderkosten von Ökostrom ohne Ausnahmeregeln für Großindustrien nur 2,3 Cent/kWh betragen müssten.
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In der Kostendebatte über den Ökostrom warnt Bundesumweltminister Peter Altmaier in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau, dass die Kosten der EEG-Umlage im Jahr 2014 von derzeit 5,3 Cent auf sechs bis sieben Cent pro kWh ansteigen könnten. Ob die Prognosen von Altmaier zu hoch angesetzt sind, ist derzeit noch unklar. Der Trend einer steigenden EEG-Umlage wird höchstwahrscheinlich aber auch nächstes Jahr fortbestehen.
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