Ein Ausweg aus der Schiffsfondskrise ist weiterhin nicht in Sicht. Rund 250.000 deutsche Anleger seien davon betroffen.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es seien mittlerweile 100 geschlossene Schiffsfonds, die den Gang zum Insolvenzgericht nicht mehr vermeiden konnten, heißt es. Die Anleger müssen wohl mit heftigen Auswirkungen rechnen.
Eine Anlage im Bereich der Schiffsfonds soll vor wenigen Jahren noch zu den sicheren Anlageformen gezählt haben. Davon sei heute jedoch nicht mehr die Rede. Zahlreiche Schiffsfonds geraten in die Zahlungsunfähigkeit. Sanierungen bleiben trotz erheblicher Nachzahlungen der Anleger im Regelfall aus. Für Anleger lautet die harte Realität erhebliche Einbußen bis hin zur Gefahr eines Totalverlustes Ihrer Anlage. Zunächst können Ausschüttungen ausbleiben oder sogar bereits gezahlte Ausschüttungen zurückgefordert werden. Weiterhin können erhebliche Nachzahlungen zu Sanierungszwecken auf die Anleger zukommen. Und nicht zuletzt sei der Totalverlust ihrer Beteiligung gefährdet. Im Worst-Case sei sogar eine Haftung der Anleger im Fall der Insolvenz ihres Schiffsfonds nicht ausgeschlossen.
Vielen Anlegern ist oft gar nicht bewusst, dass sie mit ihrer Kapitalanlage Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und dass sie im Falle einer Insolvenz ihre gesamte Anlage verlieren können. Denn dies entspräche der gesetzlich geregelten Haftung eines Kommanditisten. Was viele Anleger auch nicht wissen ist, dass ihre Ausschüttungen oft aus den liquiden Mitteln und nicht aus den Gewinnen des Fonds stammen. Die Folge im Falle einer Insolvenz kann ganz einfach und gleichzeitig erschreckend sein. Der Insolvenzverwalter hat das Recht die Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückzuverlangen.
Fondsanleger stehen jedoch im Falle einer Sanierung oder gar Insolvenz ihres gezeichneten Fonds unter Umständen nicht schutzlos da. Viele Anleger haben einen geschlossenen Fonds aufgrund einer vorangegangenen Anlageberatung gezeichnet. Sollte der Berater seine Aufklärungspflichten verletzt haben und den Anleger insofern falsch beraten haben, besteht die Möglichkeit dem Berater gegenüber Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Den betroffenen Fondsanlegern ist es anzuraten, ihre Kapitalanlage anwaltlich überprüfen zu lassen und so die rechtlichen Möglichkeiten in Erfahrung zu bringen. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, schnellstmöglich Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter anzumelden.
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