(ots) - Norbert Barthle, haushaltspolitischer Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zeigt sich hoffnungsvoll, dass das
Bundesverfassungsgericht den Kurs der Bundesregierung zum ESM
bestätigen wird. "Ich bin sehr zuversichtlich, dass nach dieser
Entscheidung der Prozess der Konsolidierung und Stabilisierung der
Eurozone weiter vorangetrieben werden kann." Ein Urteil gegen die
Verfassungsmäßigkeit des ESM wäre "widersprüchlich", so Barthle. "Ich
kann mich nicht erinnern, dass die Einführung des Euro-Systems
verfassungswidrig war. Wenn man nun ein System installiert, um den
Euro zu stabilisieren, dann wäre es etwas widersinnig, wenn das dann
verfassungswidrig wäre."
Für den Eilantrag von Peter Gauweiler sieht Barthle keine Chance:
"Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Eilantrag von Herrn
Gauweiler Aussicht auf Erfolg hat." Die Zielsetzung des Antrages
richte sich gegen das Aufkaufprogramm der EZB. "Herr Gauweiler klagt
eigentlich an der falschen Stelle."
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