Die Bündelung der Interessen vieler Anleger im Rahmen einer Interessengemeinschaft dürfte hier überaus sinnvoll sein, schon um die Kosten für den Einzelnen möglichst gering zu halten.
(firmenpresse) - Bereits 2011 hatten wir darauf hingewiesen, dass sowohl die Beratung der Anleger vor der Beteiligungsentscheidung durch ihre Bankberater nach unseren Erfahrungen fehlerhaft war, als auch der Emissionsprospekt. Mit Ablauf des 31.12.2011 ist nun die sogenannte Totalverjährung eingetreten, dass heißt, Anleger können ihre berechtigten Schadenersatzansprüche jetzt nicht mehr durchsetzen.
In der Zwischenzeit, leider erst nach dem Verjährungseintritt, haben sich sehr viele Anleger bei uns gemeldet und uns ihr Leid geklagt. Aus vielen Gesprächen wissen wir, dass völlig gegen jede Übung der letzten zehn Jahre die Übermittlung des Geschäftsberichts 2010 an die Anleger hinausgezögert worden sein soll und auch die Gesellschafterversammlung fand anstatt wie gewohnt im Herbst (2011) erst in 2012 statt. Zahlreiche Fondsanleger äußerten uns gegenüber den Verdacht, dass dies absichtlich geschehen sei, um sie über die tatsächlich höchst problematische Situation des Fonds im Unklaren zu lassen, sie in Sicherheit zu wiegen und um sie davon abzuhalten, sowohl gegenüber den Gründungsgesellschaftern, als auch der Commerzbank AG als beratender Bank Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen und geltend zu machen.
Rechtsanwalt Michael Minderjahn, der bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht die Anleger des CFB Fonds 131 betreut, stellt ausdrücklich klar: "Tatsächlich dürfte für die allermeisten Anleger der Zug längst abgefahren sein. Nur in absoluten Sonderkonstellationen ist es überhaupt noch denkbar, Ansprüche gegen die Commerzbank geltend zu machen."
Anleger können daher allenfalls noch versuchen, auf gesellschaftsrechtlichem Weg Ansprüche durchzusetzen. Hierfür sollten sie sich von einem auf Gesellschaftsrecht und Kapitalanlagen spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Die Bündelung der Interessen vieler Anleger im Rahmen einer Interessengemeinschaft dürfte hier überaus sinnvoll sein, schon um die Kosten für den Einzelnen möglichst gering zu halten.
Interessierte können sich unter Angabe ihrer Kontaktdaten sowie Beteiligungsnummer und Beteiligungshöhe unter der extra für die Interessengemeinschaft der Anleger des CFB-Fonds 131 eingerichteten Emailadresse cfb131(at)nittel.co melden. Die Daten werden zunächst gesammelt, ausschließlich für die Organisation einer Kontaktaufnahme der Anleger untereinander vorgehalten und verwendet. Weder ein Mandat ist damit verbunden, noch Kosten für die Interessenten oder eine Haftung für die Kanzlei.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.