(ots) - Nur ein verschwindend geringer Anteil der rund
1,5 Millionen pflegenden Angehörigen nimmt das Angebot wahr, einmal
Auszeit zur eigenen Erholung zu nehmen. Für maximal 28 Tage im Jahr
kann über die Pflegeversicherung "Verhinderungspflege" in Anspruch
genommen werden. Auch wenn Pflegepersonen kurzfristig verhindert
sind, etwa wegen eines Arzttermins oder einer Familienfeier, gibt es
die Möglichkeit der Ersatzpflege, berichtet die "Apotheken-Umschau".
Am besten, man erkundigt sich schon vor Eintritt eines Notfalls bei
der Pflegekasse nach den Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Bis zu
1550 Euro pro Jahr stehen für die Verhinderungspflege zur Verfügung.
Darüber hinaus kann für die gleiche Summe zusätzlich eine stationäre
Kurzzeitpflege genehmigt werden. Von den insgesamt knapp 22
Milliarden Euro Pflegeaufwendungen entfielen pro Jahr bisher gerade
einmal 440 Millionen auf die Verhinderungspflege.
Viele zusätzliche Informationen über die Pflegeversicherung finden
Sie unter www.apotheken-umschau.de/Krankheiten/haeusliche-Krankenpfle
ge-100061.html
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 9/2012 B liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de