(firmenpresse) - (DGAP-Media / 21.09.2012 / 10:06)
ARCD: Nein zur Legalisierung von Blitzerwarnern
- CDU-Bundestagsabgeordneter will straflose Nutzung von Blitzerwarnern
für Mobiltelefone und Navigationsgeräte
- Nur unangekündigte Kontrollen und Sanktionen helfen gegen Raser
- Erhöhte Geschwindigkeit Hauptursache für schwere Unfälle
- Bundesverkehrsminister will Antrag gründlich prüfen
Bad Windsheim (ARCD), 21. September 2012 - In einem Antragsentwurf für den
Deutschen Bundestag fordert der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek
eine Aufweichung des bestehenden Verbots für so genannte Blitzerwarngeräte
und erhält dabei Unterstützung aus der FDP-Fraktion. Der ARCD lehnt
Forderungen nach einer Legalisierung von technischen Blitzerwarnern im
Fahrzeug hingegen strikt ab.
Am geltenden Verbot, das sich primär auf spezielle Radarwarngeräte bezieht,
will Jarzombek zwar nicht rütteln: Ein Bußgeld von 75 Euro und vier Punkte
in Flensburg riskiert ein Fahrer, der ein aktiviertes Blitzerwarngerät im
Fahrzeug mit sich führt. Dies gilt jedoch auch für Navigationsgeräte und
Mobiltelefone mit speziellen Applikationen (Apps). Laut Antrag soll nun
aber künftig in einem bestimmten Umkreis vor stationären Radarmessanlagen
das elektronische Warnen vor einem Blitzer mit diesen Geräten legal sein.
Dadurch sollen 'Kraftfahrer zu rücksichtsvollem Verhalten ermuntert
werden', steht im Antrag. 'Dieses Argument halten wir für grundfalsch',
sagt ARCD-Generalsekretär Jürgen Dehner. 'Vorgewarnte Temposünder nehmen
dann ihren Fußan bestimmten Stellen vom Gas, nur um bei
Geschwindigkeitsverstößen nicht erwischt zu werden.' Fehle generell die
Einsicht in ihr verantwortungsloses und Menschen gefährdendes Verhalten,
könne dies nur durch unerwartete Kontrollen, empfindliche Sanktionen und
Nachschulungen geändert werden. 'Geschäfte warnen Ladendiebe schließlich
auch nicht in Durchsagen davor, an welchem Regal sich der Detektiv gerade
befindet.' Einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten aus Sicht
des ARCD aber Navigationsgeräte oder Mobiltelefone im Fahrzeug, wenn sie
den Fahrer zuverlässig vor einemÜberschreiten der zugelassenen
Höchstgeschwindigkeit warnen.
Unangepasstes Tempo zählt nach Angaben des Deutschen
Verkehrssicherheitsrats DVR nach wie vor zu den Hauptunfallursachen. Rund
40 Prozent der Verkehrstoten gehen demnach auf Unfälle wegen zu schnellen
Fahrens zurück. Allein im Jahr 2011 kamen deshalb in Deutschland 1500
Verkehrsteilnehmer ums Leben - das sind im Durchschnitt vier Menschen pro
Tag! Die SPD-Verkehrsexpertin und frühere Polizeibeamtin Kirsten Lühmann
lehnte gegenüber dem ARCD eine Aufweichung des Blitzerwarnverbots
entschieden ab und forderte mehr mobile und stationäre
Geschwindigkeitskontrollen zur wirksamen Unterstützung der
Verkehrssicherheit. So sei zum Beispiel im LandkreisÃœlzen seit 2007 die
Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden um 70 Prozent halbiert
worden, nachdem die Anzahl der stationären Messanlagen von zwei auf 20
stieg. Entschieden gegen eine Freigabe von Blitzerwarntechniken ist auch
Stefan Kuhn von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 'Wer sich an die
Verkehrsregeln hält, wird nicht geblitzt und gefährdet auch nicht andere
Verkehrsteilnehmer.'
Wie der ARCD aus der CDU/CSU-Fraktion erfuhr, handelt es sich bei dem
Antragsentwurf zum Thema 'Verkehrsüberwachung (Blitzerwarner)' bislang
lediglich um eine Initiative des Abgeordneten Jarzombek, die erst noch in
die Fraktionsgremien zur Beratung eingebracht werden muss, bevor der Antrag
in die Ausschüsse und ins Plenum geht. Zurückhaltendäußerte sich ein
Sprecher von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer: Wenn der Vorschlag
nicht mehr Verkehrssicherheit bringt oder viele Fragezeichen bleiben, gebe
es 'eher weniger Chancen für die Umsetzung'. Als Ergebnis der Prüfungen in
den Fraktionen und im Verkehrsministerium erwartet der ARCD für den
Antragsentwurf den aus seiner Sicht einzig richtigen Weg: Ohne Tempolimit
ab in den Papierkorb! ARCD
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