Die Anleger der Schiffsfonds Ownership Tonnage III kommen wohl nicht zur Ruhe. Erst Nachzahlungen, jetzt Rückforderungen der Ausschüttungen.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Anleger des ?Ownership Tonnage III? sollen nun von der Schifffahrtkrise betroffen sein.
Im Jahr 2005 ist der Schiffsfonds in Umlauf gebracht worden. Dieser soll 5 Schiffe betreiben, namentlich die ?MS Elbmarsch?, die ?MS Elbcarrier?, die ?MS Elbdeich?, die ?MS Elbinsel? und die ?MS Elbfeeder?. Bereits im Jahr 2010 soll es zu ersten Problemen gekommen sein. Anleger sollen rund 1 Mio. Euro zur Sanierung beigetragen haben, heißt es. Doch dies ist anscheinend nicht ausreichend gewesen. Nun sollen die Anleger Rückforderungen ihrer erhaltenen Ausschüttungen entgegensehen. So sei es in 7 Jahren bereits zweimal dazu gekommen, dass die Anleger tief in die Tasche greifen mussten, um eine Zahlungsunfähigkeit des Schiffsfonds zu verhindern. Im Worst-Case-Szenario, der Insolvenz des Fonds, könnten die Anleger der Gefahr laufen, einen Totalverlust ihrer Einlage zu erleiden.
Einzig die Banken, die den Anlegern diesen Schiffsfonds vermittelt haben, sollen von der Beteiligung der Anleger profitiert haben. Von 11 % des Betrages, den die Anleger jeweils angelegt haben, soll bei einigen Geldinstituten die Rede sein, die als Provision auf die Konten der Banken geflossen sein sollen. Über solch hohe Provision müssten die Banken grundsätzlich aufklären. Unterbleibt eine solche Aufklärung, können dem Anleger Schadenersatzansprüche zustehen.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Anwalt umfangreich und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen Ansprüche zustehen. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
Sollten Sie als Betroffener, sogar ein Kredit aufgenommen haben, um ihre Beteiligung zu finanzieren, und dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre Ansprüche umfassend von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln.
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