Arbeitslosigkeit oder durch die Finanzkrise drohende Kurzarbeit führt dazu, dass die Menschen kaum noch das Geld für die Lebensversicherungsbeiträge aufbringen können.
(firmenpresse) - In einem Beitrag vom 9.Februar schreibt der Bayrische Rundfunk auf seiner Homepage, dass die Kündigung der Lebensversicherung der falsche Weg sei, da es meist ein Minusgeschäft für den Versicherten bedeutet. In dem Artikel werden Alternativen aufgezeigt, die nach Meinung von LV-Doktor keine sind.
Der unabhängige Versicherungsberater Georg Pitzl wird zitiert, da er meint, dass die hohen Vertriebskosten den Versicherungsbetrag belasten und so der Kunde bei einer vorzeitigen Kündigung einen großen Verlust hinnehmen muss. Das stimmt zwar, doch das muss so nicht einfach hingenommen werden!
Die Beitragsfreistellung wird als scheinbare Alternative genannt, doch dabei wird lediglich die Risikoversicherung reduziert und die damit verbundenen Beitragsteile entfallen, der Versicherungsvertrag läuft aber weiter wie bisher. Da der Vertrag weiter verwaltet werden muss, werden die Kosten dafür aus dem Vertragsguthaben beziehungsweise aus den Erträgen genommen. Die Mindestverzinsung von 2,25 Prozent wird nur noch auf das bestehende Vertragsguthaben gewährt. So wäre also jede Kapitalanlage, die eine höhere Verzinsung erwirtschaftet und die nicht von Verwaltungsgebühren belastet wird rentabler. Beispielsweise seien hier Bundesschatzbriefe, Fest- oder Tagesgelder genannt.
Weiter werden Policenhändler genannt, die die Versicherung aufkaufen und mehr Geld für den Vertrag zahlen als der Kunde bei einer Kündigung von der Versicherung bekommen würde. Meist zahlen die Policenaufkäufer lediglich ein bis drei Prozent mehr als der Rückkaufswert hoch ist. Auch werden nur die Verträge von einem Drittel der auf dem deutschen Versicherungsmarkt existierenden Unternehmen aufgekauft.
Eine andere Möglichkeit sei das Policendarlehen, so der Bayrische Rundfunk weiter. Aber das bedeutet nur, dass der Kunde Zinsen für sein eigenes Geld zahlt. Nur wenn der Betrag recht schnell wieder zurückgezahlt wird, macht das Sinn, doch wer kann das schon? Die Guthabenverzinsung beträgt 2,25 Prozent und je nach Anbieter zahlt der Kunde zwischen drei und sechs Prozent für das Darlehen. Solange das Modell läuft, macht der Kunde also ständig Verluste.
Wir von LV-Doktor sind der Meinung, dass die Kündigung des unrentablen Lebensversicherungsvertrages das einzig richtige ist, was der Kunde machen kann, wenn er Geldprobleme hat. Wird der Vertrag mithilfe einer unserer Partneranwälte gekündigt, liegt der Rückkaufswert oft deutlich höher, als wenn der Kunde selbst gekündigt hätte. Unsere Spezialisten überprüfen die Abrechnung der Versicherung. Ist diese aus unserer Sicht fehlerhaft, leiten wir die notwendigen Schritte ein, um die Erstattung zu erreichen, die unseren Kunden unserer Meinung nach noch zusteht.
Die proConcept AG vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von mehr als 50.000 Menschen. Die Gesellschaft übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus sogenannten Streuschäden. Sie setzt diese in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien ohne finanzielle Risiken für den Einzelnen durch.
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