Heute hat nun auch der Bundesrat im Rahmen seiner 854. Sitzung der Neuregelung der steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung zugestimmt. Damit kann das Gesetz, nachdem es bereits am 22. Januar den Bundestag passierte, dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden und termingerecht zum 01. April 2009 in Kraft treten.
(firmenpresse) - Aktuell stellen sich jedoch angesichts der globalen Wirtschaftskrise zwei Fragen, die die von der Bunderegierung beabsichtigte Wirkung der Neuregelung entscheidend beeinträchtigen können:
1.)Sind derzeit Unternehmen überhaupt gewillt, Ihre Mitarbeiter am Kapital zu beteiligen?
Firmen, die derzeit unter der Wirtschaftskrise leiden und ihre Beschäftigten so-gar in Kurzarbeit schicken müssen, haben meist geringe Ambitionen, sich mit dem Gedanken einer Kapitalbeteiligung auseinander zu setzen.
Es gibt jedoch auch viele Unternehmen, die nicht direkt von der aktuellen Krise betroffen sind und sich in einem positiven Umfeld bewegen. In diesen Firmen herrscht (noch immer) Zuversicht über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung. Dies hat, unter Bezug auf den Aspekt der Einführung eines Kapitalbeteiligungsmodells in der Regel zur Folge, dass die neue Förderstruktur begrüßt wird und Überlegung bzgl. einer Modelleinführung bestehen.
Zahlreiche Firmen denken aber (auch unabhängig von ihrer heutigen Krisenbetroffenheit) bereits an die Herausforderungen, denen sie in der Zukunft bestehen müssen. Hierzu gehört z.B. der demographische Wandel: die ersten geburtenstarken Jahrgänge treten bereits in den Ruhestand ein. Der Fachkräftemangel ist somit vorprogrammiert. Gleiches gilt für die wachsenden Anforderungen der Unternehmen an die Beschäftigten (Stichwort: Selbstmanagement), wie z.B. eine aktuelle Studie der TU Darmstadt zeigt oder den Wandel der Präferenzen der Mitarbeiter (z.B. höhere Wertigkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf).
In denjenigen Unternehmen, die vorausschauend denken und handeln, herrscht oft das Bewusstsein, dass eine Kapitalbeteiligung unter langfristigen Gesichtspunkten zu initiieren ist und mit ihr vielfältige Effekte, die auf die zuvor genannten Anforderungen der Zukunft abzielen, verbunden sind.
 
2.)Haben Mitarbeiter aktuell ein Interesse an der Zeichnung einer Kapitalbeteili-gung „ihres“ Unternehmens?
In der Regel bieten Unternehmen nur dann ihren Beschäftigten eine Kapitalbeteiligung an, wenn sie sich des Rückhalts und der Verbundenheit der Mitarbeiter sicher sind. Dieser Rückhalt kann u.a. durch vorausschauendes und langfristig orientiertes Handeln (siehe oben) gestärkt werden.
Im Gegenzug stellt für die Mitarbeiter eine Anlage von Kapital im Unternehmen oft eine attraktive Alternative zu einer Finanzanlage am Kapitalmarkt dar. Hier herrscht vor allen Dingen das Bewusstsein, dass die Mitarbeiter durch das Ergebnis ihrer Arbeit im Unternehmen auch auf die Rendite ihrer Beteiligung Einfluss haben. Der Einflussnahme sind selbstverständlich Grenzen gesetzt. Sie ist aber wesentlich signifikanter als bei einer Anlage des Mitarbeiters am Kapitalmarkt.
Unter Renditegesichtspunkten leistet selbstverständlich die neue Förderstruktur auch einen entscheidenden Beitrag, da sie einen enormen Anreiz zur Zeichnung von Beteiligungen am Unternehmen bietet.
Ein weiteres Argument zur Zeichnung einer Kapitalbeteiligung ist oftmals auch das Bewusstsein, dass eine Kapitalbeteiligung zur Festigung des eigenen Arbeitsplatzes beiträgt. Die oftmals propagierten Doppelrisiken von Kapital und Arbeitsplatz finden in dieser Beziehung eher weniger Berücksichtigung.
Die wesentlichen Änderungen der Förderung, die das EStG. das VermBG und das InvG betreffen, sind bereits in unserer Pressemitteilung vom 22. Januar 2009 aufge-führt (siehe www.mit-unternehmer.com/index.php?id=74 ).
Bamberg, 13. Februar 2009
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