Die Krise der offenen Immobilienfonds hat nun offenbar auch den SEB ImmoPortfolio Target Return Fund erreicht.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Seit dem 13.06.2012 soll die Rücknahme der Anteile ausgesetzt worden sein. Mit der Aussetzung der Anteilsscheinrücknahme des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund im Juni 2012 reiht sich dieser zu zahlreichen anderen offenen Immobilienfonds, die derzeit mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen haben und jüngst erst geschlossen wurden oder sich teilweise bereits in der Liquidation befinden. Es heißt, die ursprünglich geplante Schließung von drei Monaten sei nun am 13.09.2012 um weitere 9 Monate verlängert worden.
In den nächsten neun Monaten sollen die Initiatoren des Fonds nun versuchen, insbesondere durch den Verkauf von Immobilien die Liquidität wiederherzustellen. Ob die Aussetzung und Verlängerung der Anteilsrücknahme bei diesem offenen Immobilienfonds den erhofften Erfolg bringt, lässt sich wie so oft nicht sicher vorhersagen. Der Erfolg dieses Vorhabens hängt letztendlich davon ab, ob für die entsprechenden Immobilien Käufer gefunden werden können, und welche Preise hierbei erzielt werden.
Sollte dies nicht funktionieren, könnte dem SEB ImmoPortfolio Target Return Fund möglicherweise - wie zum Beispiel dem Fonds SEB Immoinvest ? die Abwicklung drohen.
Möglicherweise sind Sie als Anleger bereits im Zuge der Fondsvermittlung falsch beraten worden. Dies könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Ihr Vermittler mit der Sicherheit des Fonds argumentiert und herausgestellt hat, dass für die Beteiligungssumme keinerlei Gefahren drohen und er die Möglichkeit der Schließung oder Liquidation des Fonds nicht aufgezeigt hat. Betroffenen Anlegern ist daher in jedem Fall zu empfehlen, nicht die weitere Entwicklung des Fonds tatenlos abzuwarten, sondern ihre rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Fondszeichnung von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Betroffenen Anlegern ist anzuraten, sich umgehend rechtlich beraten lassen, da je nach den Umständen des Einzelfalls kurze Verjährungsfristen drohen können.
Schadenersatzansprüche sind stets eine Frage des Einzelfalles und können nicht pauschal bejaht oder verneint werden. Eine genaue Prüfung durch einen Rechtsanwalt ist daher unerlässlich.
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