PresseKat - Möglicherweise Probleme beim Schiffsfonds Ownership Tonnage III

Möglicherweise Probleme beim Schiffsfonds Ownership Tonnage III

ID: 731305

Nachdem von den Anlegern des Schiffsfonds Ownership Tonnage III zunächst Nachzahlungen und dann Rückforderungen der Ausschüttungen verlangt wurden, kommt der Fonds anscheinend nicht zur Ruhe.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anscheinend sollen nun auch die Anleger des "Ownership Tonnage III" von der Schifffahrtkrise betroffen sein.
Der Schiffsfonds sei im Jahr 2005 in Umlauf gebracht worden. Dieser soll die Beteiligung an bis zu 5 Schiffen beinhalten, namentlich die "MS Elbmarsch", die "MS Elbcarrier", die "MS Elbdeich", die "MS Elbinsel" und die "MS Elbfeeder". Bereits im Jahr 2010 soll es Anzeichen für erste Probleme gegeben haben. Die Anleger hätten rund 1 Mio. Euro zur Sanierung beigetragen, heißt es. Dieses Vorhaben könnte sich nun jedoch als nicht ausreichend erweisen. Vielmehr soll den Anlegern nun die Rückforderung ihrer erhaltenen Ausschüttungen drohen. So sei es in den letzten 7 Jahren bereits zweimal dazu gekommen, dass die Anleger erneut investieren mussten, um eine Zahlungsunfähigkeit des Schiffsfonds zu verhindern. Im Worst-Case-Szenario, der Insolvenz des Fonds, droht den Anlegern sogar der Totalverlust ihrer Einlage.
Im Gegensatz zu den Kleinanlegern sollen die Banken, die den Anlegern diesen Schiffsfonds vermittelt haben, von der Beteiligung der Anleger sogar profitiert haben. Bis zu 11 % des Betrages, den die Anleger jeweils angelegt haben, sollen einige Geldinstitute als Provision erhalten haben. Über die Einnahme solch hoher Provision müssten die Banken grundsätzlich aufklären. Unterbleibt eine solche Aufklärung, könnten sich die Banken gegenüber dem Anleger schadensersatzpflichtig gemacht haben.
Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Anwalt sollte überprüfen, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind. Neben der Überprüfung des Anlegervertrages sollte ein kompetenter Anwalt umfangreich und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen Ansprüche zustehen könnten.
Viele Anleger sollten sogar einen Kredit aufgenommen haben, um ihre Beteiligung zu finanzieren. Dadurch könnten sie einen Schaden erlitten haben und sollten ihre Ansprüche umfassend von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Im Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Anleger unverzüglich handeln.




http://www.grprainer.com/Ownership-Emissionshaus-GmbH.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Erweiterte Haftung von Steuerberatern bei Beratung über die Insolvenzantragspflicht BDSG - Ablauf der Übergangsfrist am 01.09.2012
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 27.09.2012 - 18:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 731305
Anzahl Zeichen: 2488

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Möglicherweise Probleme beim Schiffsfonds Ownership Tonnage III"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP