(ots) - Der Deutsche Ethikrat hat sich am heutigen
Donnerstag sowohl in öffentlicher als auch nicht öffentlicher Sitzung
mit Fragen der Suizidbeihilfe auseinandergesetzt und dabei den
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur gesetzlichen Regelung der
gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe in den Blick genommen.
Dabei sind die enorme Komplexität des Themas und die
Schwierigkeiten bei der Abgrenzung unterschiedlicher
Fallkonstellationen der Suizidbeihilfe erneut deutlich geworden.
Der Ethikrat begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der
Bundesregierung, die organisierte Suizidbeihilfe gesetzlich zu
regeln. Er ist allerdings mehrheitlich der Auffassung, dass der
vorliegende Gesetzentwurf mehr Probleme als Lösungen schafft. Der Rat
sieht vor allem die Gefahr, dass durch die Beschränkung auf die
gewerbsmäßige Suizidbeihilfe größere Anreize für andere Formen der
organisierten Suizidbeihilfe, die in diesem Entwurf unberücksichtigt
bleiben, geschaffen werden. Daher plädiert der Ethikrat dafür, jede
Form der organisierten Suizidbeihilfe zu regulieren, wobei die
Regulierungsrichtung kontrovers diskutiert wurde.
Vor diesem Hintergrund hält der Ethikrat eine weitere
gesellschaftliche Debatte für dringend erforderlich. Sie sollte sich
nicht nur auf Fragen der Suizidbeihilfe begrenzen, sondern auch und
vor allem die Stärkung der Suizidprävention sowie den Ausbau der
Palliativmedizin und -pflege in der medizinischen Praxis und in der
Aus- und Weiterbildung befördern.
Grundlage der Diskussion des Ethikrates waren Vorträge von Frank
Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer; Marion Schafroth,
Vorstandsmitglied der Schweizerischen Sterbehilfeorganisation EXIT;
Brigitte Tag vom Kompetenzzentrum Medizin - Ethik - Recht Helvetiae
in Zürich sowie Armin Schmidtke, Vorsitzender des Nationalen
Suizidpräventionsprogramms für Deutschland.
Die einzelnen Vorträge und die Diskussion können unter
http://ots.de/jyuRv nachgelesen werden. Der Audio- und
Videomitschnitt ist an derselben Stelle abrufbar.
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Ulrike Florian
Deutscher Ethikrat
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