Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung - es gibt viele Bezeichnungen für ärztliche Pflichtverletzungen. Juristisch gesehen bilden sie die Grundlage des Arzthaftungsrechts.
(firmenpresse) - Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung einzustehen. Dem medizingeschädigten Patienten steht ein Anspruch auf Schmerzensgeld und / oder Schadensersatz gegen den Mediziner zu.
Dabei kann ein Behandlungsfehler in einer unzureichenden Therapie oder einer falschen, unvertretbaren Diagnose liegen. Aber auch eine mangelhafte Aufklärung über spezifische, mit dem ärztlichen Eingriff verbundene Risiken oder über Behandlungsalternativen kann Grundlage für einen Haftungsanspruch des Patienten sein. Der medizingeschädigte Patient ist bei der Durchsetzung seiner Ansprüche aufgrund der Komplexität der Materie gut beraten, sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Der Schwerpunkt der Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte liegt seit Jahren auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts. Dabei umfasst das Spektrum neben dem Arzthaftungsrecht und Krankenhaushaftungsrecht auch das Zahnarzthaftungsrecht und das Geburtsschadensrecht sowie das Medizinprodukterecht. Beiden Partnern der Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. jur. cand. med. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, wurde wegen nachgewiesener besonderer theoretischer wie praktischer Kenntnisse von der Rechtsanwaltskammer der Titel Fachanwalt für Medizinrecht / Fachanwältin für Medizinrecht verliehen. Dr. Rauhaus Rechtsanwälte beraten und vertreten medizingeschädigte Patienten bundesweit - sowohl außergerichtlich wie gerichtlich - vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Dabei steht neben einer kompetenten Rechtsvertretung stets das persönliche Schicksal der Mandanten im Vordergrund. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.dr-rauhaus-rae.de.
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Coram iudice et in alto mari sumus in manu - vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand -. Auf hoher See mag dies zutreffen, aber nicht vor Gericht, wenn man einen kompetenten und versierten Rechtsbeistand an seiner Seite hat. Mit den Tätigkeitsschwerpunkten Arzthaftungsrecht, Medizinrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht beraten und vertreten wir unsere Klienten bundesweit. Wir vertreten Sie prozessual vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten als auch vor Schiedsgerichten und Ausschüssen. Konsequente Schwerpunktsetzung und Fortbildung sind die Grundlage für eine auf die Bedürfnisse unserer Mandanten abgestimmte Rechtsberatung und Rechtsvertretung. Gerne beraten wir Sie auch im Team mit unseren Kooperationspartnern und bieten fachgebietsübergreifende Lösungen für Ihr Anliegen an. Ausgehend von unserer Kanzlei in Düsseldorf mit Zweigstelle in Daun sind wir kurzfristig für Sie erreichbar, flexibel in der Termingestaltung und kommen auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause.
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