Die Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht, Dr. Rauhaus Rechtsanwälte, ist seit vielen Jahren auf Arzthaftungsrecht und Patientenrechte spezialisiert.
(firmenpresse) - In Deutschland unterlaufen Ärzten jedes Jahr bis zu 400.000 Behandlungsfehler. Zum Teil bleiben diese ungeklärt bzw. unentdeckt, daher liegt die Dunkelziffer wohl sehr viel höher.
Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, beide Fachanwälte für Medizinrecht, vertreten ihre Mandanten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern sowie deren Haftpflichtversicherungen und verhelfen geschädigten Patienten zu ihrem Recht.
Nach einem Behandlungsfehler fühlen sich die geschädigten Patienten oft alleingelassen und hilflos. Hinzu kommt die seelische und/oder körperliche Beeinträchtigung als unmittelbare Folge des Kunstfehlers. Hilfe bietet ein Fachanwalt für Medizinrecht, der weitreichende Erfahrungen im Arzthaftungsrecht hat.
Nicht nur eine Fehlbehandlung, sondern auch eine unzureichende Risikoaufklärung vor der Behandlung kann zu einer Haftung des Arztes führen. Auch der Zahnarzt haftet zum Beispiel für fehlerhaften Zahnersatz. Unterlaufen Ärzten oder Hebammen während einer Geburt Fehler, spricht man vom Geburtsschadensrecht. In diesem Bereich des Arzthaftungsrechts führen Kunstfehler oft zu schweren gesundheitlichen Folgen für Mutter und Kind und daraus resultieren nicht selten auch finanzielle Probleme für die gesamte Familie, wenn bleibende Behinderungen die Folge der Behandlung sind.
In all diesen Fällen berät und vertritt die Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte medizingeschädigte Patienten im ganzen Bundesgebiet und zwar außergerichtlich als auch gerichtlich vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Das persönliche Schicksal der Mandanten steht dabei immer an erster Stelle.
Detaillierte Informationen über die verschiedenen Rechtsgebiete und die Kanzlei bietet die Webseite: www.dr-rauhaus-rae.de. Zusätzlich erhalten interessierten Personen auf der Internetseite eine Übersicht über aktuelle Urteile und Entwicklungen aus dem Arzthaftungsrecht. Hierdurch können schon mal die ersten Fragen geklärt und vorab Erkundigungen eingezogen werden.
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Coram iudice et in alto mari sumus in manu - vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand -. Auf hoher See mag dies zutreffen, aber nicht vor Gericht, wenn man einen kompetenten und versierten Rechtsbeistand an seiner Seite hat. Mit den Tätigkeitsschwerpunkten Arzthaftungsrecht, Medizinrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht beraten und vertreten wir unsere Klienten bundesweit. Wir vertreten Sie prozessual vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten als auch vor Schiedsgerichten und Ausschüssen. Konsequente Schwerpunktsetzung und Fortbildung sind die Grundlage für eine auf die Bedürfnisse unserer Mandanten abgestimmte Rechtsberatung und Rechtsvertretung. Gerne beraten wir Sie auch im Team mit unseren Kooperationspartnern und bieten fachgebietsübergreifende Lösungen für Ihr Anliegen an. Ausgehend von unserer Kanzlei in Düsseldorf mit Zweigstelle in Daun sind wir kurzfristig für Sie erreichbar, flexibel in der Termingestaltung und kommen auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause.
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