Nach den ersten Ausschüttungen des sich in Liquidation befindlichen offenen Immobilienfonds ?SEB Immoinvest? im Juni und Juli 2012 warten Anleger nun ungeduldig auf die weitere Entwicklung.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Fondsmanagement des SEB Immoinvest habe schon im Mai diesen Jahres bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung bekannt gegeben, dass erste Ausschüttungen im Juni erfolgen sollten. Es soll geplant gewesen sein, insgesamt 1,2 Milliarden Euro an die Anleger auszuschütten. An die meisten Anleger soll eine erste Ausschüttung in Höhe von 10,25 ? pro Anteil erfolgt sein.
Weitere halbjährliche Ausschüttungen an die Anleger seien bis zur endgültigen Abwicklung am 30.04.2017 geplant. Jedoch herrscht bei vielen Anlegern Unsicherheit darüber, ob die weiteren Ausschüttungen pünktlich erfolgen werden und in welchem Umfang das investierte Kapital zurückgezahlt wird. Viele Anleger sorgen sich somit um ihre Einlagesumme.
Bevor es zur Abwicklung am 7. Mai 2012 gekommen sei, war der SEB ImmoInvest zuvor zwei Jahre geschlossen gewesen. Das Fondsmanagement habe dann einen letzten Versuch gestartet, die Anleger selbst über die weitere Entwicklung des Fonds entscheiden zu lassen. So sei es geplant gewesen, den Fonds zunächst für zunächst einen Handelstag wiederzueröffnen. Eine endgültige Wiedereröffnung sollte stattfinden, wenn sich bis mittags dieses Tages herausgestellt hätte, dass alle Rückgabewünsche der Anleger erfüllt werden könnten. Allem Anschein nach war dies jedoch nicht gelungen, es hätten wohl nicht alle Anleger bedient werden können, die ihre Anteile an dem Fonds zurückgeben wollten. Um den Fonds nicht weiter zu schwächen, sei somit die Abwicklung bekannt gegeben worden,
Oftmals wurde den Anlegern durch ihre Banken oder Vermittler der SEB ImmoInvest als äußerst sichere Anlage mit jederzeitiger Verfügbarkeit des Kapitals dargestellt. Hierin kann eine schuldhafte Falschberatung der beratenden Bank liegen, welche zum Schadensersatz führen kann. Betroffenen Anleger sollten ihre Beteiligung von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Banken hätten darüber hinaus oftmals nicht über die ihnen zufließenden Rückvergütungen (sog. "Kick-Backs") aufgeklärt. Hierin kann ein weiterer Ansatzpunkt für eine Schadensersatzhaftung der Bank liegen, wenn dies dem Kunden nicht offengelegt wurde.
Anlegern ist anzuraten, einen im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt aufsuchen, wenn sie sich schlecht beraten fühlen und ihnen die Risiken ihrer Beteiligung nicht dargestellt wurden.
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