Der Nachweis der Eigenschaft als Erbe wird üblicherweise über das Testament im Original erbracht.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In Einzelfällen soll jedoch auch eine Fotokopie des Testaments ausreichend sein, wie eine Entscheidung des OLG Naumburg (Beschluss vom 29.03.2012, AZ: 2 Wx 60/11) zeigt. Nach der Entscheidung des Gerichts könne der Wille des Erblassers im Falle eines verschwundenen Testaments auch auf anderen Wegen nachgewiesen werden. Falls das Originaltestament nicht auffindbar sei, könne auch eine Kopie ausreichend sein, um das Erbrecht erfolgreich nachzuweisen. Das Original müsse dafür zweifelsfrei vom Erblasser stammen und nicht bewusst durch ihn vernichtet worden sein. Denn hierin könne wiederrum ein Widerruf liegen.
In der Entscheidung des OLG Naumburg war das Gericht von der Richtigkeit der Kopie überzeugt. Die Fotokopie eines Testaments und eine eindeutige Zeugenaussage führten somit zur Feststellung der Erbenstellung.
Diese Entscheidung folgt der bisherigen Linie der vergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung zur Frage der Feststellungslast in derartig gelagerten Fällen.
Auch ohne die Vorlage des Originaltestaments kann also ein Erbanspruch erfolgreich nachgewiesen werden. Viele Erblasser setzen ihr Testament ohne Beteiligung eines Rechtsanwalts auf. Die Folgen sind dann oftmals ein unwirksames Testament und Streit unter den Erben. Ein Rechtsanwalt kann dem vorbeugen und ein rechtssicheres Testament erstellen. Wenn Sie Ihren Nachlass mit Hilfe eines im Erbrecht erfahrenen Anwalts ordnen, kann die spätere Abwicklung oftmals deutlich leichter fallen. Hierdurch kann mit klaren Verhältnissen auch ein Streit unter den Erben vermieden werden.
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Neben rechtlichen Fragen zum Erbrecht geht es im Erbfall fast immer um Emotionen und familieninterne Befindlichkeiten. Ein Rechtsanwalt geht mit dieser Ausnahmesituation souverän und einfühlsam um.
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