Die Abwicklung des CS Euroreal wird voraussichtlich bis zum Jahre 2017 andauern.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Für die kommenden fünf Jahre ist geplant, die im Fondsvermögen des CS Euroreal vorhandenen Immobilien zu veräußern und den Erlös anteilig an die Anleger auszukehren. Viele Anleger fürchten nun, die nächsten fünf Jahre auf die anteilige Auszahlung ihrer Investition warten zu müssen. Zunächst war eine Wiedereröffnung zum 21. Mai 2012 geplant, nachdem die erste Schließung im Mai 2010 bereits um ein weiteres Jahr verlängert worden war. Vor der Entscheidung zur endgültigen Auflösung des Fonds im Mai 2012 durch das Credit Suisse Asset Management war die Rücknahme der Anteile CS Euroreal die letzten zwei Jahre nicht möglich gewesen.
Ob und wann die geplanten Ausschüttungen an die Anleger erfolgen, scheint weiterhin unklar. Auch über die Höhe der jeweiligen Ausschüttungen gibt es bislang keine Informationen.
Die Anleger sehen sich der Gefahr ausgesetzt, eine lange Zeit warten zu müssen, um an ihr investiertes Vermögen zu kommen. Zwar sei eine Ausschüttung für Dezember 2012 geplant. In welcher Höhe diese stattfinden wird, ist bislang jedoch völlig unklar.
Eine lange Zeit wurden offene Immobilienfonds als sicher und risikofrei angepriesen. Dies obwohl bestimmte Risiken bereits längere Zeit bekannt waren. Oft sollen Anleger bei den Beratungsgesprächen durch Banken und Vermittler nicht darüber aufgeklärt worden sein, dass eine Schließung bzw. Liquidation des Fonds, in den sie investierten, überhaupt möglich sei. Hierin kann eine Falschberatung der Bank, die den Fonds vermittelt hat, liegen. Anlegern könnten hieraus Schadensersatzansprüche zustehen.
Außerdem wurde vielen Anlegern der Fonds als äußerst sichere Anlage mit jederzeitiger Verfügbarkeit ihres Kapitals versprochen. Dies kann eine schuldhafte Falschberatung der Bank darstellen, die zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führt. Betroffene Anleger sollten daher ihre Beteiligung von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Für geschädigte Anleger kann es daher empfehlenswert sein, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und ein Beratungsgespräch durchzuführen, wenn sie sich schlecht beraten fühlen. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt kann Ihre Ansprüche individuell und einzelfallbezogen prüfen. Er befasst sich mit Ihrer Fondsbeteiligung und prüft diese auf Schadensersatzansprüche.
Ansprüche aus Fondsbeteiligungen können der Verjährung unterliegen, daher sollten Anleger sich nicht zu viel Zeit lassen, bevor sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.
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