Die sich im Fondsvermögen des CS Euroreal befindlichen Immobilien sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre veräußert werden.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Fondsliquidation des ehemals offenen Immobilienfonds CS Euroreal wird voraussichtlich bis zum Jahre 2017 andauern. Im Rahmen dieser Fondsabwicklung, sollen die Erlöse anteilig an die Anleger ausgekehrt werden. Nachdem die erste Fondsschließung im Mai 2010 zunächst um ein weiteres Jahr verlängert worden war, trat die geplante Wiedereröffnung des Fonds, zum 21. Mai 2012, nicht ein. Bevor das Credit Suisse Asset Management im Mai 2012 die Entscheidung zur endgültigen Liquidation des Fonds traf, war der CS Euroreal bereits die letzten zwei Jahre geschlossen gewesen. Für Anleger besteht unter Umständen die Gefahr, dass sie die nächsten fünf Jahre auf die anteilige Auszahlung ihrer Investition warten müssen.
Es ist davon auszugehen, dass Anleger sich auf lange Wartezeiten gefasst machen müssen, bis sie ihr investiertes Kapital zurückerhalten. Zudem ist weder klar, ob die geplanten Ausschüttungen an die Anleger überhaupt erfolgen, noch wann damit im Einzelnen zu rechnen sein wird.
Fondsanleger wurden vielfach von ihren Bankberatern in den Beratungsgesprächen nicht über die Schließungsmöglichkeiten von offenen Immobilienfonds aufgeklärt. Trotz der offensichtlich bekannten Risiken, wurden offene Immobilienfonds über Jahre hinweg als sicher und risikofrei beworben. In der unzureichenden Aufklärung und Beratung der Banken könnte in vielen Fällen eine Falschberatung der Bank gesehen werden, die zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen kann.
Anleger, die aufgrund ähnlicher Beratungssituationen in offene Immobilienfonds investiert haben und nun Verluste einbüßen mussten, ist zu empfehlen, ihre Fondsbeteiligung rechtlich überprüfen zu lassen und einen Rechtsanwalt aufzusuchen. In der Beratung vieler Anleger, denen der Fonds seitens der Bank als äußerst sichere Anlage mit jederzeitiger Verfügbarkeit ihres Kapitals angepriesen wurde, kann eine schuldhafte Falschberatung liegen und zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen.
Anleger sollten sich an einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt wenden. Dieser wird etwaige Ansprüche anhand des jeweiligen Einzelfalles prüfen. Für geschädigte Anleger, die das Gefühl haben, schlecht beraten worden zu sein, ist es ratsam ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt durchzuführen. Dieser wird sich mit der Prüfung der bestehenden Ansprüche befassen und Unterstützung bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen leisten können.
Ansprüche aus Fondsbeteiligungen unterliegen grundsätzlich der Verjährung, sodass Anleger zeitnah reagieren sollten um rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
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