PresseKat - Die Chancen stehen gut für Clerical Medical Anleger

Die Chancen stehen gut für Clerical Medical Anleger

ID: 738486

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einer Vielzahl von Fällen anlegerfreundlich.

(firmenpresse) -

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Anleger hatten den englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) verklagt und hinsichtlich des beanspruchten Schadenersatzes Recht bekommen. Durch die Entscheidung des BGH zum Thema CMI (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) wurden zahlreiche der in jüngster Vergangenheit erlassenen Urteile von diversen Oberlandesgerichten bestätigt in denen zugunsten der CMI-Anleger entschieden wurde.

Die Karlsruher Richter verwiesen die von ihnen zu überprüfenden Urteile zur Sachverhaltsaufklärung an die Oberlandesgerichte zurück. Die Richter sollen aber die Haftung von CMI deutlich dargestellt haben, sodass die Gerichte der unteren Instanzen hier wohlmöglich keine großen Änderungen mehr beschließen werden können.

Auch hinsichtlich der Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen entschied der BGH, dass CMI unabhängig von dem jeweiligen Wert der Versicherung, seinen Kunden im Regelfall die ursprünglich zugesicherten Ausschüttungen aus ihren Versicherungen zahlen soll.

Der BGH urteilte, dass die von den Anlegern geltend gemachten Schadenersatzansprüche nicht allein aufgrund des Vorliegens der Auszahlungsansprüche zurückgewiesen werden dürften. Für die Begründung des notwendigen Schadens der Anleger genüge bereits, dass der von den Anlegern abgeschlossene Vertrag wirtschaftliche Nachteile in sich berge.

Ebenso bestätigten die Karlsruher Richter die bereits von einigen Oberlandesgerichten festgestellte Verletzung von Aufklärungspflichten durch CMI. Der BGH gibt zur Begründung an, dass CMI die bestehenden Aufklärungspflichten vor allem dadurch verletzt haben soll, indem die Anleger nicht hinreichend über die Funktionsweise der Versicherung aufgeklärt worden seien und ihnen zudem ein falsches Bild von den zu erwartenden Renditen gemacht worden sei.






Der BGH unterschied in seinen Entscheidungen nicht zwischen den verschiedenen Modellen von CMI. So dürfte die Rechtsprechung über die sogenannten Hebelmodelle - wie zum Beispiel EuroPlan und Profit Plan Noble ? hinaus, auf jeden bei CMI geschlossenen "Wealthmaster-Noble-Vertrag" angewendet werden können.

Aufgrund der nun ergangenen Urteile sind die Aussichten der betroffenen Anleger noch einmal verbessert worden.

Betroffene Anleger sollten nach dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung, ihre rechtlichen Möglichkeiten in Bezug auf etwaige Schadensersatzansprüche von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, wenn sie sich falsch beraten fühlen.

http://www.grprainer.com/Clerical-Medical.html


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Keine steuerliche Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern Inländischer Gerichtsstand auch ohne Fernabsatz möglich
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 09.10.2012 - 16:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 738486
Anzahl Zeichen: 2935

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Chancen stehen gut für Clerical Medical Anleger"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP