Die Schifffahrtskrise scheint nun auch die Anleger des ?Ownership Tonnage III? mit voller Breitseite zu treffen.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei vielen Schiffsfonds scheint derzeit Flaute zu herrschen. Zunächst seien von den Anlegern des Schiffsfonds Ownership Tonnage III Nachzahlungen gefordert worden, dann sollen auch noch Rückforderungen der Ausschüttungen verlangt worden sein.
Im Jahr 2005 sei der Schiffsfonds in Umlauf gebracht worden. Die Beteiligungen an der "MS Elbmarsch", der "MS Elbcarrier", der "MS Elbdeich", der "MS Elbinsel" und der "MS Elbfeeder" seien hierbei enthalten. Erste Notsignale soll es bereits im Jahr 2010 gegeben haben. Damals sei von den Anlegern rund 1 Mio. Euro zur Sanierung beigetragen worden, um den Fonds über Wasser zu halten, heißt es. Möglicherweise war diese Unternehmung jedoch nicht genug. Die Rückforderung der erhaltenen Ausschüttungen soll den Anlegern als nächstes drohen. Um einen Untergang des Schiffsfonds zu verhindern, sei es in den letzten 7 Jahren bereits zweimal dazu gekommen, dass die Anleger erneut investiert hätten. Im schlimmsten Fall drohe den Anlegern sogar der Totalverlust ihrer Einlage, sollte es zur Insolvenz des Fonds kommen.
Während Kleinanleger schon herbe Verluste hinnehmen mussten, sollen die Banken, die den Anlegern diesen Schiffsfonds vermittelt haben, von der Beteiligung der Anleger teilweise sogar profitiert haben. Als Provision für eine erfolgreiche Vermittlung sollen einige Geldinstitute bis zu 11 % des Betrages, den die Anleger jeweils angelegt haben, erhalten haben. Grundsätzlich besteht eine Aufklärungspflicht der Banken über den Erhalt solcher Provisionen. Sollte eine solche Aufklärung unterblieben sein, könnte sich die Bank schadenersatzpflichtig gemacht haben.
Viele Anleger haben sogar einen Kredit aufgenommen, um ihre Beteiligung zu finanzieren. Oftmals seien Ihnen Steuervorteile versprochen worden. Dadurch könnten sie einen Schaden erlitten haben. Anleger sollten ihre Ansprüche umfassend von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Im Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Anleger unverzüglich handeln.
Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Anwalt kann überprüfen, ob Sie über die Risiken einer solchen Gesellschaftsbeteiligung umfassend aufgeklärt worden sind. Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Anwalt umfangreich und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen Ansprüche zustehen könnten.
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