Es ist unfassbar, aber da war wohl ein Versicherungsvertreter nur auf Provision aus. Im Glauben, dass Sie einen Bausparvertrag unter schrieb, schloss eine fast 80-Jährige Dame einen Lebensversicherungsvertrag mit einer Laufzeit von 42 Jahren ab.
(firmenpresse) - Erst als die vereinbarte Rate zum zweiten Mal abgebucht wurde, merkte Ruth S., dass da irgendetwas nicht stimmte. Aber fangen wir von vorn an: Ende Dezember 2007 kam der Sohn von Ruth S. auf sie zu und bat sie, eine einmalige Summe von 6.000 Euro für ihn anzulegen. Daraufhin witterte der herbeigerufene Versicherungsvertreter offenbar fette Beute und schloss mit der Dame, die sehr schwer hört und sieht, einen Lebensversicherungsvertrag für 42 Jahre ab. Statt einer einmaligen Anlage, ging es also plötzlich um eine Investition mit einer jährlichen Zahlungsvereinbarung von 6.000 Euro.
Laut Aussage der Enkelin, ist der schlechte Gesundheitszustand von Ruth S. für jeden Laien erkennbar. Sie könne durch ihre Schwerhörigkeit kaum dem Gesprächsverlauf folgen. Außerdem informierte sich der Versicherungsvertreter nicht über die Einkommensverhältnisse der Frau.
Anfang Januar 2008 wurden dann 6.000 Euro von dem Konto abgebucht. Erst als im darauf folgenden Januar eine weitere Abbuchung in der gleichen Höhe erfolgte, wurde Ruth S. misstrauisch und wandte sich an ihre Enkelin. Diese ist selbstredend darüber erbost, wie der Vertreter hier vorging und wandte sich gleich an das LV-Doktor-Team. Denn: Ruth S. will jetzt nur noch raus aus dem Vertrag, den sie nie wollte.
Im Versicherungsvertrag steht außerdem, dass die Versicherung auf eine Risikoprüfung verzichtet habe, daraus ergebe sich, dass in den ersten zwei Jahren der Vertragslaufzeit die vereinbarte Leistung nur bei einem Unfalltod gezahlt werde. Bei einem natürlichen Tod des Versicherten, würde lediglich das gebildete Kapital ausgezahlt werden. Und bekanntlich werden in den ersten Jahren von den eingezahlten Beiträgen die Maklerprovisionen, die Verwaltungskosten sowie die Abschlusskosten abgezogen werden. So dass kaum etwas übrig bleibt.
Würde die Versicherung bis zum Laufzeitende bedient werden, dann wäre der Versicherte Michael S. 99 Jahre alt und seine Mutter, die Versicherungsnehmerin, wäre in dem stattlichen Alter von 122 Jahren.
Die Juristen von LV-Doktor werden den Vertrag nun kündigen und der Frau das Geld zurückholen, das sie nie in eine Lebensversicherung stecken wollte.
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