PresseKat - LV-Abrechnungen noch immer intransparent – OLG München sorgt für mehr Transparenz

LV-Abrechnungen noch immer intransparent – OLG München sorgt für mehr Transparenz

ID: 74474

Swiss Life muss drei ehemaligen Kunden eine Nachzahlung auf den Rückkaufswert zahlen. Sie hatten ihre Lebensversicherung mit erheblichem Verlust gekündigt.

(firmenpresse) - Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte in drei Musterfällen eine weitere Nachzahlung der Versicherten zurückgefordert. Durch das Oberlandesgericht München wurde festgestellt, dass die Rückkaufswertabrechnungen der Swiss Life fehlerhaft sind.

Nach Meinung von Swiss Life seien die Klauseln zum Rückkaufswert transparent. Doch die Richter vom Oberlandesgericht München waren da ganz anderer Meinung. So musste das Schweizer Unternehmen die drei geforderten Nachzahlungen von 70 Euro, 789 Euro und 1053 Euro tätigen. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 25 U 3975/08.

„Das Urteil vom OLG München ist wieder ein Schritt mehr auf dem Weg zu mehr Rückerstattungen. Gerade die ‚einfachen‘ Abrechnungen der Rückkaufswerte bei Kündigungen von Kunden bergen immer noch erhebliche Nachzahlungspotentiale. Ein Fehler der sich auch Jahre nach dem BGH-Urteil durch alle Abrechnungen von allen Unternehmen zieht. Es ist also wirklich wichtig, die Lebensversicherung von Fachleuten kündigen zu lassen“, so Jens Heidenreich vom LV-Doktor-Team.

Das LV-Doktor-Team arbeitet mit Hochdruck daran, mehr Geld aus den Lebens- und Rentenversicherungen ihrer Kunden herauszuholen. Oft wird durch die anwaltliche Kündigung ein höherer Rückkaufswert erzielt, als wenn der Kunde selbst gekündigt hätte. Einige Kunden haben sogar heute schon alle ihre eingezahlten Beiträge sowie eine angemessene Verzinsung zurückerhalten.

LV-Doktor ist ein Projekt der Schweizer proConcept AG. Die proConcept AG ist eine internationale Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Behebung von Streuschäden und die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat.

Im Rahmen von LV-Doktor werden die Ansprüche einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen erworben, gebündelt und dann gemeinschaftlich geltend gemacht. So kann die proConcept AG als Großgläubiger auftreten und die Ansprüche in einem Verfahren geltend machen. Für die Verbraucher ist das eine kosten- und risikolose Wahrnehmung ihrer Interessen. Sie sollten sich einfach dem Projekt anschließen und den Ausgang der Musterverfahren abwarten. Durch das Großschadenmodell kann die proConcept AG die „Einkaufsvorteile“ an alle Beteiligten weitergeben.




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Die proConcept AG vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von mehr als 50.000 Menschen. Die Gesellschaft übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus sogenannten Streuschäden. Sie setzt diese in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien ohne finanzielle Risiken für den Einzelnen durch.



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proConcept AG
Konstanzer Str. 37
CH-8274 Tägerwilen
Schweiz
Tel.: +49 (0) 716668448
info(at)lv-doktor.de
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Bereitgestellt von Benutzer: lv-doktor
Datum: 26.02.2009 - 13:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 74474
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Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 26.02.2009

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