Die meisten der betrogenen Phoenix-Kapitalanleger erhalten kein Geld von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zurück.
(firmenpresse) - Erfurt/Berlin, 26. Februar 2009. "Die betrogenen Phoenix-Anleger werden von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) nach wie vor im Regen stehen gelassen", erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi vom Deutschen Verbraucherschutzring e.V. (DVS) aus Erfurt. "Die vor wenigen Tagen groß angekündigten ersten Entschädigungen an die Anleger sind nichts als heiße Luft, die meisten der geschädigten 28.000 Phoenix-Anleger werden derzeit kein Geld von der EdW erhalten."
Nach einer vor wenigen Tagen veröffentlichten Mitteilung des Deutschen Bundestages wurde bisher erst in 1.812 Fällen über die Entschädigung von Anlegern der seit 2005 insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH durch die EdW entschieden. Nach dieser Meldung sollen lediglich 86 Phoenix-Anleger, dies sind nur knapp 5 Prozent der geprüften Fälle, eine Entschädigung durch die EdW erhalten Die anderen 1.726 Anträge wurden von der Entschädigunseinrichtung abgelehnt. "Rechnet man diese Zahlen hoch, bedeutet dies, dass in den nächsten Jahren insgesamt lediglich 1.400 Anleger von der EdW entschädigt werden. 95 Prozent der Anleger, rund 26.500 Geschädigte, werden damit nach der derzeitigen Entwicklung kein Geld von der Entschädigungseinrichtung bekommen", betont Claudia Lunderstedt-Georgi. "Wir können allen Anlegern nur raten, gegen die EdW und deren rechtswidrige und willkürliche Entscheidungen zu klagen und die Ablehnungsbescheide nicht widerspruchslos hinzunehmen."
Die Phoenix-Kapitaldienst GmbH hatte nach eigenen Angaben Einzahlungen von rund 28.000 Kunden mit einem Gesamtvolumen von 750 Millionen Euro verwaltet. Das Unternehmen hat im Frühjahr 2005 Insolvenz angemeldet. Seit dieser Zeit warten die Anleger auf eine Entschädigung.
Bisher konnte der Insolvenzverwalter 235 Millionen Euro sichern. Darüber hinaus sollte die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) die Anleger bis zu 90 Prozent ihrer Forderungen, maximal jedoch 20.000 Euro pro Anleger, entschädigen. Seit Jahren schiebt die EdW dies jedoch mit fadenscheinigen Argumenten hinaus.
Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net.
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