Durch eine alternative Gestaltung der Finanzierung kann die gesamte Sozialpolitik Impulse für die Wirtschaft geben
(firmenpresse) - Die Sozialpolitik ist der Schlüssel zur sozialen, gerechten Marktwirtschaft. Eine Grundkrankenversicherung für alle Bürger und Gäste unseres Landes, eine gerechte Sozialhilfe für Bedürftige und eine Rentenversicherung, die ihren Namen auch verdient und für die nicht die jungen Menschen für die Alten zahlen, eine Arbeitslosenversicherung, die auch dem Abzockertreiben einiger Arbeitgeber gerecht wird, all das finanziert durch eine Transaktionsabgabe auf alle anfallenden Buchungen, eingezahlt in einen Topf und aufgeteilt nach den erforderlichen Anteilen an die verschiedenen Sozialversicherungsträger - ist das denn nicht so verlockend, dass man zumindest prüfen könnte, ob es machbar ist?
Unserer Wirtschaft und der Wirtschaft gebeutelter EU-Staaten würde es gut tun, vielleicht sogar ein wie ein Wundermittel wirken.
Beilhilfezahlungen des Staates und der Länder würden schrumpfen, Zuschüsse zu den Sozialversicherungszweigen, Unterstützung Bedürftiger und vieles mehr würden nicht mehr das Staatsbudget belasten und alles nur, weil die Finanzierung über die Buchungstransaktionsabgabe direkt durch die geringfügig steigenden Preise vom Verbraucher gezahlt würden - ohne Bürokratismus aber gerecht.
Schon lange mache ich mir Gedanken über die Situation um die Renten und Rentenfinanzierung, Finanzierung der Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe und natürlich die Krankenversicherung, nachdem ich viele Jahre im Gesundheitswesen bei einer Ersatzkasse tätig war. Ich meine, wir müssen uns völlig verabschieden von der Lohn-bezogenen Finanzierung, sondern wir brauchen ein gerechtes System Rente-Krankheit-Arbeitslosigkeit-Sozialhilfe, welches für alle Bürger gilt und durch die Wirtschaftleistung unseres Landes finanziert wird. Das heißt also, Wegfall aller Lohnabzüge und Arbeitsgeberbeiträge, sondern eine Finanzierung aus dem unbereinigten Bruttoumsatz aller Betriebe über eine Transaktionsabgabe auf jede Buchung.
Das würde auf einen Schlag bedeuten:
Ankurbelung des Binnenmarktes
Konsolidierung des Gesundheitswesens
Konsolidierung der Renten
Konsilidierung der Arbeitslosenversicherung
Einsparung der staatlichen Zuschüsse im Kranken, Renten- und
Arbeitslosenkassen
Senkung der Lohnkosten
Anhebung der Nettolöhne
Eine ernsthafte Beschäftigung mit sachlichen Möglichkeiten der Finanzierung
des Gesundheitswesens und die gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge bei der
Beschäftigung mit dem Thema Gesundheit/Sozialversicherung und deren
Finanzierung erfordert es, die jetzt notwendigen Wirtschaftsentscheidungen
einfließen zu lassen, die da sind:
- Anreize für die Binnenwirtschaft
- Senkung von Lohnkosten
- Zuschuß-Einsparungen im Bundeshaushalt zur Kranken- Renten und -
Arbeitslosenversicherung
- Einführung einer "Bürgerversicherung", nicht nur für alle Einwohner der Bundesrepublik, sondern für alle Menschen, die hier im Lande erkranken.
Meine Idee dazu, die ich auch den Parteivorständen und den Vorständen der
Verbände und natürlich dem BmG mitgeteilt habe, ist eigentlich nicht neu,
sondern als damaliger Angestellter einer großen Ersatzkasse habe ich mit
Kollegen schon einiges davon vor über 40 Jahren diskutiert.
Aus Gründen der Finanzierungssicherheit, aber auch der
Finanzierungsgerechtigkeit und der Vermeidung von finanziellen Vorteilen von
Wirtschaftsunternehmen, die den technischen Fortschritt und den damit
einhergehenden Personalabbau durch Rationalisierung nutzen, um sich aus der
sozialen Verantwortung zu stehlen, wäre es vorteilhaft, eine Abkopplung der
Arbeitgeberanteile vom Lohn durch
Erhebung der Beiträge zum gesamten Sozialbereich durch eine Transaktionsabgabe auf jede Buchung, die in den Betrieben, ob Industrie, Import oder Export und bei den Banken anfällt,
zu erreichen.
Die jetzigen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung würden also völlig wegfallen.
Dadurch würden die Lohnkosten um den bisherigen Arbeitgeberanteil zur
Sozialversicherung, also um ca. 20 % der Lohnsumme, gesenkt und der Abbau
und Export von Arbeitsplätzen würde eingeschränkt, weil nicht mehr so
gewinnbringend. Wegen der nicht mehr gegebenen Zugehörigkeit der
Sozialabgaben zu den Lohnkosten würden die Arbeitsplätze billiger und es
könnte daher auch für die Betriebe, die jetzt noch einen Abbau dieser Plätze
betreiben, neue Arbeitsplätze rentabler erscheinen.
Auch die Arbeitsnehmerbeiträge entfallen, wodurch die Nettlöhne entsprechend
steigen. Eine sozial gerechte Verteilung auf alle Bürger der Bundesrepublik
wäre gewährleistet, gleichzeitig wären alle Bürger gesetzlich
krankenversichert. Die Arbeitnehmer und Rentner hätten wegen Wegfall des
Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung ein Plus von ca. 20 % ihres
Einkommens mehr in der Tasche und das würde voll zur Erhöhung der
Binnenkaufkraft nutzbar sein, z.B. auch für Zusatzversicherungen, jeder nach
seinen Bedürfnissen.
Bei der Krankenversicherung sollten dann nach dem Muster der alten
Reichversicherungsordnung die Grundleistungen ohne Zuzahlungen oder
Eigenleistungen abgesichert sein, die dann ggfs. nach Wunsch durch eine
private Krankenversicherung aufgestockt werden könnten, wobei vorübergehend
die Privatversicherungen eine Kündigung der bisherigen Verträge und die
Öffnung für alle Bürger ohne Alters- oder Gesundheitseinschränkung hinnehmen
müssten. Für die Privatversicherung würde der Neuzuwachs an
Zusatzversicherungen diesen momentanen Nachteil ausgleichen.
Die erhobenen Summen könnten in einen Fonds fließen, der nach dem Schlüssel 35 (KV) 15 (ArblV) und 50 (RV) verteilt an die Träger weitergeleitet würde. Den Anteil der verschiedenen Krankenkassen könnte man über den Mitgliederbestand, jeweils am Jahresanfang erhoben, aufschlüsseln. Die bisherigen Zuschüsse des Bundes in die
Sozialversicherungszweige würde entfallen. Ebenso würden große Teile der Beihilfen in Bund und Ländern sowie die Sozialhilfe den Budget nicht mehr belasten.
All diese Maßnahmen zusammen würden außerdem ein Abbau von Bürokratie
bedeuten, weil z.B. die Arbeitgeber-Revisionen durch die Krankenkassen
wegfallen würden und die Finanzbehörden ohne viel Mehraufwand die meisten
Aufgaben mit übernehmen könnten
.
Auch an der Ausgabenseite muss natürlich gearbeitet werden. Richtig ist
natürlich, die Arzneimittelindustrie mit einer Preisvereinbarung mit den
Krankenkassen zu zwingen, aber auch die Stellung der Ärzte muss überdacht
werden. Eine Vergütung der ärztlichen Versorgung durch Fallpauschalen kann
nur negative Folgen für die Gesundheit und für die Einkommensgerechtigkeit
dieses Berufsstandes mit sich bringen. Der Arzt muss die volle Kompetenz
über seine Verordnung zurückerhalten. Die alternativen Arzneimittel sind ein
wichtiger Faktor auch für die Kostensenkung im Gesundheitswesen und nicht
ohne Grund hat auch das Bundessozialgericht schon vor Jahren ein
Gleichstellung der homöopathischen Medizin gefordert. Die
Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln an die Verordnungspflicht besonders
risikoreicher oder gefährlicher Arzneimittel zu knüpfen ist nicht nur
unüberlegt, sondern lässt die Kosten der Arzneimittel ins uferlose steigen.
Eine Rezeptgebühr und die damit verbundene Befreiung für Bedürftige ist
ungerecht und bürokratisch, sollte also abgeschafft werden, ebenso wie die
Praxisgebühr.
Die einkommensbezogenen Leistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld sowie die Renten können weiterhin wie bisher nach dem jeweiligen Einkommen berechnet werden.
Bernhard Krabbe, Ringstr. 23, 26209 Hatten, Tel. 044811892