Im Auftrag der Bundesregierung haben Kreditansdtalt (KfW) und Landesförderbanken die Rahmenbedingugen für betriebliches Wachstum verbessert.
(firmenpresse) - Kronberg, 26.02.2009 – Letzte Woche hat der Bundesrat das 50 Milliarden umfassende Konjunkturprogramm II der Bundesregierung verabschiedet. Dieses zweite Maßnahmenpaket ist als „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ geplant. Es kann naturgemäß nicht alle hochgesteckten Erwartungen von Wirtschaft und Interessensgruppen erfüllen. Jedoch durch die Förderung strukturbestimmender Investitionen und Abgabenerleichterungen ab Mitte des Jahres kann es sicherlich eine positive und stimulierende Signalwirkung auf den Verlauf der Inlandskonjunktur ausüben.
Die beabsichtigten Impulse könnten ins Leere laufen wenn nicht auch gleichzeitig die Versorgung der Wirtschaft mit Kapital sichergestellt wird. Zur Vermeidung einer drohenden Kreditklemme hat die Bundesregierung bereits Krediterleichterungen speziell für die mittelständische Wirtschaft auf den Weg gebracht:
Mit dem sogenannten „KfW-Sonderprogramm 2009“ werden in- und ausländische Unternehmen (produzierendes Gewerbe, Handel, Handwerk, Freiberufler und sonstige Dienstleistungen), die in Deutschland Investitionen planen, speziell gefördert. Die staatliche Förderung bezieht sich auf Förderdarlehen zu vergünstigten Zinssätzen und vorteilhaften Rückzahlungsfristen. Darüber hinaus wird den durchleitenden Geldinstituten eine höhere Haftungsfreistellung zugestanden so dass die bisherige Mithaftung wesentlich verringert wird.
Sowohl Investitionskosten als auch Betriebsmittel können bis zu 100 % finanziert werden. Die Kreditsumme sollte nicht höher als 30 % der Bilanzsumme des letzten Jahresabschlusses ausmachen. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich zulässig.
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