(ots) - Wirbel um die Garantie-Erweiterung: Apple weist
nicht ausreichend auf Gewährleistung hin / COMPUTER BILD gibt Tipps
Damit die Freude über ein neues Apple-Gerät möglichst lange währt,
schließen viele Kunden beim Kauf den AppleCare Protection Plan ab.
Damit erhält man ab Kaufdatum bis zu zwei Jahre Service und Support
für iPhone, iPad und iPod sowie bis zu drei Jahre bei Macs und
Displays. Allerdings deckt diese Zusatzgarantie nicht alle
Schadensfälle ab. Zudem zahlt der Kunde für Leistungen, die ihm durch
die gesetzliche Gewährleistung ohnehin zustehen. EU und
Verbraucherschützern ist das ein Dorn im Auge. Die Fachzeitschrift
COMPUTER BILD klärt auf (Heft 23/2012, ab Samstag am Kiosk).
Ein Praxis-Beispiel: Beim Kauf eines iMacs im Apple-Shop hatte
sich ein Kunde die 179 Euro für die Garantie-Erweiterung AppleCare
Protection Plan gespart. Als die einjährige Hersteller-Garantie -
eine freiwillige Leistung - abgelaufen war, zeigten sich Schlieren im
Display des 27-Zöllers. Im Internet las der Kunde, dass es sich um
einen Konstruktionsfehler handelt, und wollte Gewährleistung geltend
machen. Denn jeder Händler ist per Gesetz dazu verpflichtet, bei
gelieferten Waren 24 Monate ab Kaufdatum Mängel nachzubessern. Ab dem
siebten Monat muss der Käufer nachweisen, dass er den Fehler nicht
verursacht hat. Allerdings lehnte Apple eine kostenlose Reparatur mit
der Begründung ab, dass nur mit AppleCare der Schaden abgedeckt
gewesen wäre. Leider kein Einzelfall: Das Unternehmen besteht nach
Ablauf des Garantiejahres häufig darauf, dass der Fehler vom Kunden
verursacht wurde. Kann der Kunde nicht das Gegenteil beweisen, bietet
Apple keine Gewährleistung.
Dagegen regt sich jedoch Widerstand: Eine EU-Justizkommissarin
forderte die Mitgliedsstaaten auf, gegen die unlauteren
Werbepraktiken von Apple im Zusammenhang mit der Care Protection
vorzugehen. Ihrer Meinung nach informiert Apple nicht korrekt über
die kostenlose Gewährleistung. Und der Bundesverband der
Verbraucherschützer (vzbv) mahnte Apple im März sogar ab. Der
IT-Riese reagierte und veröffentlichte im Kleingedruckten einen Link
zu einer Tabelle, in der EU-Gewährleistungsansprüche, Garantie und
Garantie-Erweiterung gegenübergestellt sind. Nicht genug für den
Bundesverband, der ein weiteres Verfahren prüft. COMPUTER BILD rät
Kunden deshalb im Streitfall, auf ihr gesetzliches Recht auf
Gewährleistung zu pochen.
Tests, Nachrichten und Ratgeber zum Apple iPhone:
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