Die Anleger des offenen Immobilienfonds CS Euroreal sollen anteilig die Erlöse der Immobilienverkäufe in Form von Ausschüttungen erhalten.
(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Innerhalb der nächsten 5 Jahre sollen die sich im Fondsvermögen des Immobilienfonds CS Euroreal befindlichen Immobilien veräußert werden. Bis voraussichtlich zum Jahre 2017 wird die Fondsliquidation des ehemals offenen Immobilienfonds CS Euroreal andauern. Die Fondsschließung wurde zunächst im Mai 2010 um ein weiteres Jahr verlängert und die zum 21. Mai 2012 geplante Wiedereröffnung des Fonds trat zudem nicht ein. Das Credit Suisse Asset Management soll stattdessen die Entscheidung zur endgültigen Liquidation des Fonds getroffen haben.
Die Gefahr für Anleger besteht unter Umständen darin, dass sie die nächsten fünf Jahre auf die anteilige Auszahlung ihrer Investition warten müssen. Denn es ist weder klar, ob die geplanten Ausschüttungen an die Anleger überhaupt erfolgen, noch wann damit im Einzelnen zu rechnen sein wird. Es ist davon auszugehen, dass möglicherweise mit einer langen Wartezeit zu rechnen ist, bis das investierte Kapital zurückgezahlt wird.
Trotz der offensichtlich bekannten Risiken wurden offene Immobilienfonds über Jahre hinweg als sicher und risikofrei beworben. Die Bankberater scheinen die Fondsanleger in einer Vielzahl von Fällen in den Beratungsgesprächen nicht über die Schließungsmöglichkeiten von offenen Immobilienfonds aufgeklärt zu haben.
Diese unzureichende Aufklärung und Beratung der Banken könnte in vielen Fällen eine Falschberatung der Bank darstellen, die zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen kann.
Anleger, die aufgrund von Investitionen in offene Immobilienfonds Verluste einbüßen mussten, sollten Ihre Fondsbeteiligung rechtlich überprüfen zu lassen und einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Die Banken könnten in der Beratung vielen Anlegern den Fonds als äußerst sichere Anlage des Kapitals mit jederzeitiger Verfügbarkeit angepriesen haben. Darin kann eine schuldhafte Falschberatung gesehen werden und unter Umständen Schadensersatzansprüche für die Anleger begründen.
Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt kann etwaige Ansprüche in Bezug auf den jeweiligen Einzelfall prüfen. Geschädigte Anleger, die das Gefühl haben, schlecht beraten worden zu sein, wird empfohlen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, der eventuelle bestehende Ansprüche überprüfen kann und bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Hilfe leistet.
Den Anlegern wird empfohlen, ihre Ansprüche zeitnah überprüfen zu lassen, da Ansprüche aus Fondsbeteiligungen grundsätzlich der Verjährung unterliegen.
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