(ots) - Im Blick auf die Vorschläge von
Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich zum Umgang mit den
gestiegenen Zahlen von Asylbewerbern aus Serbien und Mazedonien
mahnen der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Prälat
Dr. Karl Jüsten, und der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Dr. Bernhard Felmberg, zur
Besonnenheit. Jeder Asylsuchende habe in Deutschland das Anrecht auf
eine unvoreingenommene und gründliche Prüfung seines Asylantrags.
Dieses Recht dürfe auch angesichts gestiegener Asylbewerberzahlen
nicht in Frage gestellt werden. Dies gelte auch für Asylsuchende aus
Ländern wie Serbien und Mazedonien. In der Vergangenheit sind immer
wieder Angehörige dieser Staaten als Flüchtlinge anerkannt worden.
Nach bisheriger Gesetzeslage seien Serbien und Mazedonien nicht
als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. "Aus unserer Sicht sprechen
hierfür gute Gründe", erläutert Prälat Dr. Felmberg. "So ist bekannt,
dass Roma in beiden Ländern schwerwiegenden Diskriminierungen und
Ausgrenzungen ausgesetzt sind." - "Erhebliche Sorge bereitet es uns,
dass für viele Roma der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung, zu
sanitären Einrichtungen und sauberem Trinkwasser in ihren
Herkunftsländern nicht gewährleistet ist", führt Prälat Dr. Jüsten
aus.
Vor diesem gravierenden Problem dürften die Europäische Union (EU)
und Deutschland nicht die Augen verschließen. Die EU habe bereits
Anstrengungen unternommen, die allerdings noch nicht zu einer
relevanten Verbesserung der Lebensbedingungen der Roma in ihren
Herkunftsländern geführt hätten. "Unsere Bemühungen müssen weiterhin
auf die Herstellung menschenwürdiger Lebensbedingungen gerichtet
sein", so Prälat Jüsten.
Eine Kürzung sozialer Leistungen für die Asylantragsteller im
Verfahren lehnen beide Prälaten ab. Das Bundesverfassungsgericht habe
- ganz im Gegenteil - im Sommer eine Anhebung der Leistungen
angeordnet, weil ein menschenwürdiges Existenzminimum der
Antragsteller bisher nicht gesichert war. "Die Kürzung von
Barleistungen für Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten, die
der Bundesinnenminister vorschlägt, ist unserer Ansicht nach mit dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar", erklärt Prälat
Felmberg. "Das Gericht hat es ausdrücklich untersagt, das
menschenwürdige Existenzminimum aus Gründen der Abschreckung zu
unterschreiten", so Prälat Jüsten.
Prälat Felmberg und Prälat Jüsten sprechen sich außerdem gegen die
Aufforderungen des Bundesinnenministers an die Länder aus,
Asylbewerbern statt Geld nur noch Sachleistungen zu gewähren. Nicht
ohne Grund zahlten die meisten Kommunen und Bundesländer mittlerweile
Geldleistungen aus. Für die Verwaltungen sei dies unbürokratischer
und kostengünstiger. Zu bedenken sei auch, dass von solch
restriktiven Maßnahmen ausnahmslos alle Asylsuchenden betroffen wären
- auch diejenigen, die aus Bürgerkriegs- und Krisenländern kommen,
wie Syrien, dem Irak und Afghanistan. Schutzsuchende aus diesen
Ländern stellen nach wie vor die Mehrheit aller Asylsuchenden.
Hannover, 23. Oktober 2010
Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick
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