PresseKat - Unversteuertes Vermögen im Nachlass muss eventuell gemeldet werden

Unversteuertes Vermögen im Nachlass muss eventuell gemeldet werden

ID: 749967

Strafverfolgung könnte auch Erben von Steuersündern drohen, nachdem kürzlich immer wieder von Steuerfahndungen wegen Steuerhinterziehung die Rede war.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch den neuerlichen Ankauf von Steuerdaten in der Schweiz wurde wieder deutlich, dass auch in Zukunft eine strenge Verfolgung von Steuersündern durch die Landesregierung NRW zu erwarten zu sein scheint. Ärger scheint jedoch nicht nur den Geldanlegern zu drohen. Auch deren Erben könnten verpflichtet sein, unversteuertes Vermögen im Nachlass dem Finanzamt unverzüglich anzuzeigen.

Teilweise wurden die deutschen Finanzämter umgangen, da zu versteuernde Zinsen nicht in Deutschland angegeben wurden. Transaktionen von Geld in die Schweiz war Anfang der 1980er Jahre, bei einigen Deutschen anscheinend beliebt. Viele dieser Steuersünder sind zwischenzeitlich verstorben, so dass sich mittlerweile deren Erben im Besitz des Geldes befinden.

Die Möglichkeit einer Erbschaftsausschlagung sollte bei einem begründeten Verdacht bedacht werden. Von der Anwaltskammer Freiburg wird allen Erben geraten, genau zu überprüfen, ob eine Erbschaft ganz oder teilweise aus Schwarzgeld bestehen könnte. Die Einholung von qualifiziertem Rechtsrat ist daher jedem Erben zu empfehlen. Viele Laien können den Wert eines Nachlasses jedoch nicht zuverlässig einzuschätzen. Für eine Ausschlagung der Erbschaft könnten Erben lediglich sechs Wochen Zeit haben. Hierbei können enge zeitliche Vorgaben zu beachten sein. Nach deren Ablauf kann eine Verpflichtung bestehen, das Erbe anzutreten.
Erben eines Nachlasses haben unterschiedliche Rechten und Pflichten. Eine dieser Pflichten ist die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung beim Finanzamt. Hiervon erfasst ist auch die Information über nicht versteuertes Vermögen im Nachlass an das Finanzamt. Im Falle der Nichtbeachtung einer solchen Erklärungspflicht könnte durch den Erben eine Steuerhinterziehung begangen werden. Ein solches Verhalten kann auch strafrechtlich verfolgt werden.




Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur mit der Hilfe eines Rechtsanwalts zu empfehlen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen versierten Rechtsanwalt aufsuchen und sich von diesem beraten lassen.

Eine Selbstanzeige kann in bestimmten Fällen eine Möglichkeit sein. Durch eine Selbstanzeige beim Finanzamt kann der Anzeigende in manchen Fällen Straffreiheit erlangen. Nach Aufdeckung der Tat von den zuständigen Behörden könnte eine solche Selbstanzeige jedoch entfallen.

http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Ideenkapital informiert Anleger von Prorendita VIER Britische Leben über Verluste Clerical Medical Anleger haben gute Chancen
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 25.10.2012 - 18:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 749967
Anzahl Zeichen: 2715

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Unversteuertes Vermögen im Nachlass muss eventuell gemeldet werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP