Bundestag beschließt "Schwerpunktstaatsanwaltschaft" / Kirsch: Mehr Rechtssicherheit für Soldaten im Einsatz
(ots) - Der Deutsche BundeswehrVerband begrüßt das gestern
vom Deutschen Bundestag beschlossene "Gesetz für einen Gerichtsstand
bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr" mit Verbesserungen
bei Ermittlungen nach einer möglichen Straftat im Einsatz. Der
Bundesvorsitzende Oberst Ulrich Kirsch: "Die Regelung bringt mehr
Rechtssicherheit für die Soldaten im Einsatz. Jetzt fehlt allerdings
noch eine saubere Rechtsgrundlage für die Ermittlungen im
Einsatzgebiet. Die finden nämlich bisher durch Feldjäger vor Ort
statt, die dafür weder vorgesehen noch ausgebildet sind."
In Zukunft wird es einen zusätzlichen Gerichtsstand im bayerischen
Kempten geben. Der BundeswehrVerband hofft auf eine tatsächliche
Konzentrierung der Fälle und damit auf zunehmende Erfahrung im
Bereich Bundeswehr und Einsatz beim dortigen Gericht.
Kirsch: "In der Vergangenheit gab es überlange Verfahrensdauern
und bis zu vier Staatsanwaltschaften, die sich mit einer
Ermittlungsakte beschäftigten. Das ist den Soldaten, die im Einsatz
ihren Auftrag unter Gefährdung von Leib und Leben erfüllen, nicht
zuzumuten."
Pressekontakt:
Jan Meyer, Tel.: 030/804703-30
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Datum: 26.10.2012 - 11:25 Uhr
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